Begutachtung der GUT Cert durch die Anerkennungsstelle der BA

Nachdem im Vorfeld bereits eine Dokumentenprüfung durch die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt wurde, fand im Rahmen des Antrags auf Anerkennung als Fachkundige Stelle am 03.05.2005 in unserem Hause die Auditierung durch Gutachter der Anerkennungsstelle der BA statt. Das Begutachtungsteam bestand aus dem leitenden Begutachter Herrn Dr. Manfred Schmidt und Frau Marina Bräuer. Schwerpunkt des Audits war die Umsetzung der AZWV in Verbindung mit den Forderungen der DIN EN 45012. Da die GUT Cert bereits seit vielen Jahren nach DIN EN 45012 akkreditiert ist, waren viele der gestellten Fragen reine Formalien. Die laufende Auditierung unserer Zertifizierungsstelle durch die erfahrenen TGA-Gutachter sorgt für eine sehr gute Konformität unserer Abläufe. Im Bereich der AZWV-spezifischen Forderungen gab es für uns noch eine ganze Reihe offener Fragen. Leider konnten die Gutachter der BA in diesem Bereich nicht für umfassende Aufklärung sorgen, da vieles offenbar auch dort noch nicht vollständig durchdacht und interpretiert wurde. Iie Durchführung der Begutachtung verlief für uns erfolgreich. Es wurden zwar geringfügige Abweichungen und Beanstandungen durch das Begutachtungsteam festgestellt, die aber kleinere Formalien betrafen und bereits problemlos behoben werden konnten. Eine Abweichung betraf die Durchführung der Maßnahmenprüfung. Diese war von uns als reine Dokumentenprüfung vorgesehen, da aus unserer Sicht keine zwingenden Gründe für eine Vor-Ort-Prüfung vorlagen und der finanzielle Aufwand für unsere Kunden möglichst gering gehalten werden soll. Leider mussten wir nach Intervention durch das Begutachtungsteam unser Verfahren hier ändern. Eine Vor-Ort-Prüfung auch bei der Zulassung von Maßnahmen wurde als zwingend erforderlich eingeschätzt. Dadurch entstehen für die Bildungsträger höhere Kosten, falls z.B. mit der Zulassung einer neuen Maßnahme nicht bis zum nächsten planmäßigen Überprüfungsaudit gewartet werden kann und der Auditor deswegen extra einen Vor-Ort-Termin einplanen muss. Der Anerkennungsbeirat der BA wird sich demnächst mit der Maßnahmenzulassung befassen. Vielleicht kann die bisherige Regelung dann noch überarbeitet und etwas praxisbezogener gestaltet werden. (ALE/SMA) Erscheinungsdatum: Juli 2005

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