GUT Cert erhält Anerkennung als Fachkundige Stelle nach AZWV

Endlich ist es soweit, die GUT Cert ist durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Fachkundige Stelle nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) anerkannt worden. Damit gehört die GUT Cert zu den ersten Zertifizierungsstellen dieser Art. Die GUT Cert hat sich seit 2003 auf die Tätigkeit als Fachkundige Stelle vorbereitet. In Zusammenarbeit mit anderen Partnern haben wir unsere Erfahrungen aus der Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001 genutzt, um Kernforderungen an ein Managementsystem für Bildungsträger zu formulieren. Daraus wurde dann der BQM-Standard des Bildungsverbandes BBB entwickelt, der nun auch als Ausgangspunkt für eine Zulassung nach AZWV dienen kann. Dabei lag unser Hauptaugenmerk auf der Gestaltung eines schlanken, kostengünstigen Zulassungsverfahrens, das den Anforderungen der Bildungsträger entgegenkommt, die wegen des starken Rückgangs geförderter Bildungsmaßnahmen unter großem Druck stehen. Bereits im Juni 2004 - unmittelbar vor dem Erscheinen der AZWV - konnten wir unser Konzept einem größeren Teilnehmerkreis auf einer Tagung an der Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld vorstellen. Auch bei den Bildungsträgern stieß unsere Herangehensweise auf Interesse, was eine zunehmende Zahl von Anfragen beweist. Seit Anfang diesen Jahres haben nun zahlreiche Bildungsträger begonnen, sich auf ihre Zulassung nach der AZWV vorzubereiten. Der BQM-Standard dient dabei vielen als Richtschnur für den Aufbau und die Ausgestaltung ihres Managementsystems. Einige Träger haben sich sogar schon einer Zertifizierung nach BQM unterzogen. Diese können nun relativ schnell auch die Zulassung nach AZWV erreichen, denn die inhaltlichen Anforderungen beider Systeme sind identisch. Die GUT Cert ist nun bereit, Zulassungen von Bildungsträgern nach § 84 SGB III sowie ihrer Maßnahmen gemäß § 85 SGB III durchzuführen. Ein gut ausgebildeter Stamm von Fachexperten und Auditoren steht uns dafür zur Verfügung. Die in der AZWV genannte Übergangszeit bis spätestens 31.12.2005 geht ihrem Ende entgegen. Es wird für alle Bildungsträger also höchste Zeit, sich um ihre Zulassung durch eine Fachkundige Stelle zu kümmern. Dabei sollte nicht bis zum allerletzten Termin gewartet werden. Unsere Erfahrungen aus dem Bereich des Emissionshandels zeigen, dass die Unternehmen, die sich rechtzeitig mit einer Zertifizierungsstelle in Verbindung gesetzt haben, es später auch am leichtesten hatten, ein wirksames Managementsystem einzuführen und prüfen zu lassen. Für alle Interessenten stehen in unserem Internetauftritt die notwendigen Formulare bereit, mit denen Bildungsträger ein kostenloses Angebot zur Zulassung anfordern können. (ALE) Erscheinungsdatum: Juli 2005

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