Anhörung durch den Anerkennungsbeirat der BA am 16.06.05

Anhörung zum Zulassungsverfahren nach AZWV statt. Der Anerkennungsbeirat lud hierzu Fachexperten von 15 Zertifizierungsgesellschaften ein, die als Fachkundige Stelle nach AZWV zugelassen sind oder dort tätig werden wollen. Der Anerkennungsbeirat hat u.a. die Aufgabe, im Rahmen von Empfehlungen eine den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragende Konkretisierung der fachlichen Anforderungen im Zulassungsverfahren und ihrer Fortentwicklung sicherzustellen. Diese Empfehlungen sind dann für alle Fachkundigen Stellen verbindlich umzusetzen. Im Rahmen der Anhörung sollten die Erfahrungen der Fachkundigen Stellen zur Anwendung von Managementsystemen eruiert werden, von denen viele - ähnlich wie die GUT Cert - bereits seit vielen Jahren als Zertifizierer im Bereich Qualitäts- oder Umweltmanagement tätig sind. In dieser ersten Anhörung ging es um Vorschläge zur Operationalisierung der in § 8 (4) AZWV genannten Anforderungen an Managementsysteme. Neben den dort genannten 9 Punkten enthält dieser Absatz nur den allgemeinen Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik. In der Anhörung wurden eine Vielzahl von Vorschlägen eingebracht, welche Kriterien bei der Prüfung von Managementsystemen von Bildungsträgern zu berücksichtigen sein sollten. Der Beirat wird diese Vorschläge nun auswerten und eine Empfehlung formulieren, die Bildungsträgern und Fachkundigen Stellen dann als Handlungsrichtlinie dienen kann. Zukünftig ist vorgesehen, die Zusammenarbeit zwischen Anerkennungsbeirat und Fachkundigen Stellen in Form solcher Veranstaltungen zu intensivieren. Es gibt noch ein ganze Reihe von offenen Fragen, die dringend einer Interpretation durch den Anerkennungsbeirat bedürfen. Die nächste Veranstaltung dieser Art ist bereits angekündigt, sie soll am 09.08.2005 zum Thema Zulassung von Bildungsmaßnahmen stattfinden. Die GUT Cert wird über die Ergebnisse dann wieder zeitnah unter www.gut-cert.de berichten. (ALE) Erscheinungsdatum: Juli 2005

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