Die AZWV – ein Jahr nach der Zulassung der GUT Cert

Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) begleitet uns nun schon seit zwei Jahren. Nach deren Inkrafttreten hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) fast ein Jahr gebraucht, um die ersten Fachkundigen Stellen zuzulassen (wir berichteten darüber). Seit Juli 2005 überprüft die GUT Cert nun Bildungsträger und Maßnahmen. Über unsere Erfahrungen dabei haben wir ausführlich in der letzten Ausgabe der „GUT certifiziert“ berichtet. In-haltlich gibt es zu den damals aufgeführten Punkten auch heute nichts hinzuzufügen.

   Tätigkeit des Anerkennungsbeirats

Hinsichtlich der Entwicklung des Zulassungsverfahrens hat sich in der Zwischenzeit aber doch einiges getan. Der Anerkennungsbeirat der BA befasst sich in seinen Sitzungen nun verstärkt mit inhaltlichen Themen. So konnten eine Reihe unserer dringendsten Fragen bereits geklärt werden. Des weiteren konnte nun (nach über 18 Monaten!) auch der letzte Platz im Anerken-nungsbeirat besetzt werden. Die Vertreter der Bildungsträger einigten sich dazu auf ein Rotationsverfahren. Das Los entschied für das erste Jahr zunächst für einen Vertreter des Bildungsverbandes BBB.

   Einfluss der Arbeitsagenturen vor Ort

Allerdings treten verstärkt kleine Probleme bei der praktischen Umsetzung der AZWV auf. In der Vergangenheit haben viele örtliche Arbeitsagenturen bei der Zulassung von Bildungsmaßnahmen eine sehr individuelle Herangehensweise entwickelt, die sich teilweise nicht an den zentralen Vorgaben orientierte. Das führt jetzt natürlich zu Problemen, denn die BA hat den Fachkundigen Stellen genaue Randbedingungen für die Zulassung gesetzt. So wurden bei uns schon mehrere Maßnahmen zur Zulassung eingereicht, die sich im Wesentlichen mit dem Profiling von Teilnehmern befassen. Nach den geltenden Regelungen dürfen solche Maßnahmen jedoch nicht über Bildungsgutscheine (und damit mit einer Zulassung nach AZWV) vergeben werden, sondern sind durch die Agenturen auszuschreiben. Im Interesse unserer Kunden und in Absprache mit der BA haben wir dazu einen Lösungsweg gefunden, der allen Beteiligten gerecht wird. In einem anderen Fall berichtete ein Kunde, dass eine Arbeitsagentur mit ihm den Kostensatz einer zugelassenen Maßnahme herunterhandeln wollte. Dieser Kostensatz ist jedoch Bestandteil der Zulassung und wird vom jeweiligen Auditor nach strengen Kriterien geprüft. Eine Änderung ist nur auf Antrag des Bildungsträgers möglich. Gerade bei Reduzierungen ist ein angemessenes Qualitätsniveaus sicher zu stellen. Auch hier ergab unsere Rücksprache bei der BA, dass die örtli-chen Agenturen keinen Einfluss auf die Kosten einer Maßnahme nehmen dürfen, solche Versuche sind absolut unzulässig. Wir werden allerdings regelmäßig aufgefordert, zu Maßnahmen mit erhöhten Kosten Stellung zu nehmen. Als Fachkundige Stelle müssen wir der BA aber nachweisen können, dass eine Überschreitung der Bundesdurchschnittskostensätze tatsächlich durch besondere Gründe verursacht wird. Das voraussichtliche Ergebnis der Maßnahme muss diesen erhöhten Aufwand eindeutig rechtfertigen.

   Einbeziehung der verschiedenen QM-Modelle

Ein großer Diskussionspunkt im Anerkennungsbeirat war im vorigen Jahr die Einbeziehung der verschiedenen Managementsystemmodelle in das AZWV- Prüfungsverfahren. Durch den Aner-kennungsbeirat wurde dazu in enger Zusammenarbeit mit den Fachkundigen Stellen ein Krite-rienkatalog erarbeitet, an dem nun alle Bildungsträger unabhängig vom eingeführten System gemessen werden. Von der AZWV wurden zunächst QM-Systeme nach ISO 9001, dem EFQM-Modell und LQW als mögliche Methoden zur Erfüllung der Forderungen der AZWV genannt. Zusätzlich dazu haben sich auch das QM-Stufenmodell nach PAS 1037 sowie der BQM-Standard des Bildungsverbandes BBB etabliert. Die Mehrzahl der von uns zugelassenen Bildungsträger hat ihr QM-Systems nur auf die Umset-zung der Anforderungen der AZWV ausgerichtet, um schnell das weitere Bestehen abzusichern und Bildungsmaßnahmen für die Arbeitsagenturen durchführen zu können. Dabei wurden häu-fig Anregungen aus dem BQM-Standard aufgegriffen. Ein weiterer Teil der Träger hat die Zulas-sung direkt mit einer Zertifizierung nach ISO 9001 oder nach dem BQM-Qualitätsstandard ver-bunden. Für die ISO 9001 spricht dabei vor allem ihre weite Verbreitung in der Wirtschaft. Bildungsträger, die ihr Tätigkeitsfeld in den Bereich der frei finanzierten Weiterbildung ausdehnen wollen (oder dort bereits tätig sind), können dadurch Wettbewerbsvorteile erzielen. Auch die Zertifizierung nach dem BQM-Standard erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Durch die optimale Anpassung von BQM an die Anforderungen der AZWV ergibt sich ein nur sehr geringer Mehraufwand bei der Systemeinführung und die Zertifizierungskosten liegen nur unwe-sentlich über denen einer reinen AZWV- Zulassung. Komplizierter ist die Situation bei Bildungsträgern, die sich am LQW- Modell von „Artset“ orientieren. Durch die inhaltlich deutlich anders ausgerichtete Herangehensweise sind einige Zusätze zum Managementsystem erforderlich. Das teilweise sehr unterschiedliche Vokabular sorgt zudem für die eine oder andere Irritation. Der GUT Cert stehen jedoch Auditoren zur Verfügung, die aus ihrer Tätigkeit als Begutachter für Artset umfangreiche Erfahrungen im Bereich LQW2 haben und die Prüfung solcher Bildungsträger mit dem nötigen Fingerspitzengefühl durchfüh-ren. Während Prüfungen nach ISO 9001 und BQM grundsätzlich in einem integrierten Verfahren parallel zur Zulassung nach AZWV durchgeführt werden, gibt es bei LQW immer noch keine gemeinsame Vorgehensweise. Die Verfahren sind bisher zu unterschiedlich. Artset hat dieses Problem erst sehr spät erkannt und sich den Forderungen der Bildungsträger nach einem integrierten, kostengünstigen Verfahren zugewandt. Die GUT Cert bleibt auch hier für sie am Ball und wird über Fortschritte berichten. (ALE)

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