Erstes Zertifizierungsverfahren nach ElektroG bei der Dell GmbH

So müssen beispielsweise die im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr in Verkehr gebrachten Mengen an Geräten für Privathaushalte gemeldet werden, da sich hieraus u.a. die Verpflichtung zur Rücknahme der Altgeräte sowie die Höhe eines zu hinterlegenden Garantiebetrages berechnet.
Auch wenn Nachweise für diese Mengenmeldungen durch unabhängige Sachverständige derzeit nicht grundsätzlich gefordert werden, können sie durch die EAR eingefordert werden und sind dann innerhalb von drei Monaten vorzulegen.
Im Rahmen dieser Regelungen entwickelte die GUT Cert ein Verfahren zur Verifizierung und Bestätigung der in den Verkehr gebrachten Mengen an Elektrogeräten. Dabei wurde neben der Mengenüberwachung ein Schwerpunkt auf System- und Ablaufverbesserungen des Mengenmonitorings sowie der Compliance im Zusammenhang mit den gesetzlichen Anforderungen gelegt.
Ein Vorreiter ist derzeit die Dell GmbH in Frankfurt. Im Rahmen eines Projekts wurde von der GUT Cert mit Unterstützung der ERM GmbH eine Systematik entwickelt und derzeit erfolgreich angewendet. In einem abschließenden Prüfbericht werden neben dem Prüfungsablauf und den Prüfungshandlungen die Systematik des Monitoringverfahrens und der Datenaufbereitung ausführlich dargestellt.
Die GUT Cert möchte die gesammelten Erfahrungen nach Abschluss der Prüfung weiter vermitteln und plant derzeit für alle Verantwortlichen der nach ElektroG zur Überprüfung der Mengenangaben verpflichteten Hersteller ein Praxisseminar:
„Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in der betrieblichen Praxis“. (MEL) Download ganze GUT certifiziert als pdf

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