AZWV: Änderungen in der Trägerzulassung 2012

Künftig benötigen alle Träger, die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen anbieten, eine Zulassung durch eine Fachkundige Stelle. Dies betrifft nicht mehr nur Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, sondern auch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, der Berufsvorbereitung und –orientierung, der ausbildungsbegleitenden Hilfe und der außerbetrieblichen Berufsausbildung. Erstmals werden auch private Arbeitsvermittler, die auf dieser Grundlage tätig sind, gleichgestellt und müssen somit ebenfalls ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen.

Bisher liegen keine Zertifizierungsregeln vor für die Zulassung für Maßnahmen nach §45 SGBIII neu (Aktivierung und berufliche Eingliederung), für die erweiterte Trägerzulassung und für die Zulassung privater Arbeitsvermittler, auch eine Anerkennung von Fachkundigen Stellen ist zurzeit noch nicht möglich. Aus diesem Grund können wir – ebenso wie alle anderen Fachkundigen Stellen – derzeit noch keine Zulassungen in diesen drei Bereiche vornehmen. Nach Aussagen der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit ist vor dem 01. April 2012 auch nicht mit der Umsetzung der Anerkennungen zu rechnen, so dass Zulassungsverfahren auch erst nach diesem Termin beginnen können.

Dazu kommt, dass zum 31.03.2012 die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit ihre Arbeit einstellt und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) die Akkreditierung der Fachkundigen Stellen übernehmen wird. Wir setzen aber darauf, dass die Übertragung der Befugnisse und der neuen Akkreditierung rasch vollzogen wird, sodass wir ab April 2012 zügig mit den Zulassungen nach der neuen Verordnung beginnen können.

Die im neuen SGB III enthaltenen Regelungen zur Zulassung werden (analog zur alten AZWV) auch wieder in einer Verordnung spezifiziert. Diese wird dann voraussichtlich „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung –Arbeitsförderung“ (AZAV) heißen. Bei einem Erfahrungsaustausch im Februar mit BA, DAkkS und BMAS werden die Fachkundigen Stellen über die neuen Regeln und Inhalte der Verordnung informiert werden. Sie werden dann an dieser Stelle über die neuesten Entwicklungen informiert. Umstellung bestehender AZWV-Zulassungen Vorbereitung auf eine Zulassung nach SGB III

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