Richtlinie zur Förderung von Energiemanagementsystemen

Der Entwurf der Bundesregierung vom 18.07.2012 stellt eine Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen (EnMS) vor, die das Einführen von EnMS fördern soll. Die Bundesregierung plant, zu diesem Zweck einen Energieeffizienzfonds einzurichten. Förderberechtigt wären nach der Richtlinie vier verschiedene Systeme:
  • Die Zertifizierung eines EnMS nach ISO 50001. Die Zuwendung für die Zertifizierung nach ISO 50001 soll maximal 80 % der Kosten mit einer Obergrenze von  8.000 Euro betragen.
  • Die Zertifizierung eines Energiecontrollings. Hierbei soll der Zertifizierer versichern, dass Potentiale zur Minderung des Energieverbrauchs bestehen. Das Energiecontrolling muss demgemäß eine Energieeinsatzanalyse und eine Energieverbrauchsanalyse erstellen, daraus Energieeinsparpotentiale ableiten und Maßnahmen zur Realisierung identifizieren. Eine Monitoring-Funktion soll die Verbräuche und Energieeinsparungen überwachen. Die Zuwendungen für ein Energiecontrolling würden sich auf maximal 80 % der Ausgaben mit einer Obergrenze von 1.500 Euro belaufen.
  • Der Erwerb von Messtechnik. Hier sollte mindestens eine der folgenden Messgrößen erhoben werden können: Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und / oder Kältemenge, Volumenstrom, Beleuchtungsstärke. Damit sichergestellt ist, dass die Messtechnik im unmittelbaren Bezug zum EnMS steht, sollte sie in direkter Verbindung zur Energiemanagementsoftware stehen. Die Zuwendungen für den Erwerb von Messtechnik für ein EnMS könnten mit maximal 20% und bis zu 8.000 Euro gefördert werden.
  • Der Erwerb von Datenverarbeitungstechnologie für EnMS. Diese muss Daten auf Grundlage der ISO 50001 auswerten können, d. h. nach dem Prinzip der ISO 50001 und somit nach dem PDCA-Zyklus arbeiten. Die Software soll durch Auswerten der Daten (Kennzahlenbildung), Visualisieren, Dokumentieren der Verbrauchskennzahlen, u. s. w. in der Lage sein, die gesetzten Energieziele zu verfolgen. Von den zuwendungsfähigen Ausgaben für eine solche Software würden maximal 20 % der Kosten bzw. maximal 8.000 Euro erstattet.
Unternehmen sollen in einem Zeitraum von drei Jahren auch mehrere Maßnahmen in Anspruch nehmen können. In diesem Fall betragen die Zuwendungen allerdings maximal 20.000 Euro.
Der Nachweis über die „Zertifizierung nach ISO 50001“ muss durch einen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zugelassenen Zertifizierer durchgeführt werden. Gleiches gilt für die „Zertifizierung eines Energiecontrollings“, wobei dort alternativ auch Gutachter beauftragt werden können, die bei der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) für Umweltmanagement-Systeme nach DIN EN 14001 oder Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) zugelassen sind.
Antragsberechtigt für die „Zertifizierung nach ISO 50001“, den „Erwerb von Messtechnik“ und den „Erwerb von Datenverarbeitungstechnologie“ wären alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Unternehmen, die den Antrag für eine „Zertifizierung Energiecontrolling“ stellen, dürften darüber hinaus einen Jahresenergieverbrauch von 200.000 Euro nicht überschreiten.
Bewilligungsbehörde für die Förderung soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden. Von der Förderung ausgeschlossen werden voraussichtlich neben dem Bund, den Bundesländern und deren Einrichtungen Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten von der Energie- und Stromsteuer befreit oder deren EEG-Umlage begrenzt wurde. Ebenfalls Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission wegen rechtswidriger Beihilfe nicht nachkommen, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, die schon durch Beihilfen zu ihrer Rettung begünstigt wurden, und Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden.
Die GUTcert Akademie plant momentan neue Seminare rund um das Thema Energiemanagement, in denen dann auch intensiv auf die neue Förderrichtlinie und deren Instrumente zur Verbesserung der Energieeffizienz eingegangen wird.

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