Förderung der 3-jährigen Umschulung zum Altenpfleger/in ab April möglich

Eine Änderung im SGB III erlaubt ab dem 01.04.2013 die Durchführungen von Umschulungen zum Altenpfleger, die über die gesamten drei Jahre finanziert werden.

Am 18. März 2013 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege veröffentlicht worden. Demnach ist es möglich, eine komplett durch die Bundesagentur für Arbeit finanzierte 3-jährige Umschulung  zum/zur Altenpfleger/in nach AZAV durchzuführen. Bisher musste das letzte Drittel durch eine landes- oder bundesrechtliche Regelung finanziert werden. Die Vollfinanzierung gilt für Vollzeitmaßnahmen zur Ausbildung zum Altenpfleger, die zwischen dem 01. April 2013 und 31. März 2016 beginnen. Zudem ist für Teilnehmer mit bestimmten Vorkenntnissen eine Verkürzung der Ausbildung möglich.

Weitere Informationen:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=196810.html

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