neue Durchschnittskostensätze seit 01. Mai 2013

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und für Maßnahmen nach § 45 SGB III veröffentlicht.

Die neuen FbW-Kostensätze basieren auf der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) und gelten sowohl für Neuzulassungen als auch für Änderungsanträge. In einigen Berufsgruppen ist es zu Ausdifferenzierung gekommen, zudem wurden unterschiedliche Anforderungsniveaus ausgearbeitet. Wir passen derzeit unser Antragsformular an und informieren unsere Kunden sobald dies abgeschlossen ist.

Die neue BDKS-Tabelle und viele weitere Informationen finden sich auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Auch für Maßnahmen nach § 45 SGB III sind neue Bundes-Durchschnittskosten veröffentlicht worden. Somit müssen auch hier ab sofort alle Maßnahmen mit einer Überschreitung des B-DKS geprüft werden, eine Kostenzustimmung der BA ist jedoch nicht nötig.

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