Audits in Überschwemmungsgebieten

Aufgrund der Hochwassersituation und der daraus resultierenden Folgeschäden können nach Information der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) die Fristen für Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits um bis zu drei Monate verlängert werden. Dafür muss das Unternehmen jedoch im Voraus einen schriftlichen Antrag bei der Zertifizierungsstelle einreichen, in dem die betroffenen Standorte genannt werden als Nachweis für eine Fristverlängerung.

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