GUTcert veröffentlicht Erfassungstool zur Nachweisführung für den Spitzenausgleich

Für die Inanspruchnahme des Spitzenausgleichs (§§ 10 StromStG, 55 EnergieStG) 2013 muss gegenüber dem Hauptzollamt der Nachweis über die effiziente Energienutzung im Betrieb erbracht werden. Um Unternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat die GUTcert ergänzend zu dem „Leitfaden zum effizienten Energiemanagementsystem nach ISO 50001“, ein Erfassungstool für Energiedaten veröffentlicht. Anwender haben die Möglichkeit über eine programmierte Excel-Tabelle Energiegrunddaten systematisch zu erfassen.

Weitere Informationen zu den steuerrechtlichen Regelungen, der SpaEfV sowie zur Zertifizierung von Energiemanagementsystemen und Testierung von Systemen erhalten Unternehmen unter:  http://www.gut-cert.de/spitzenausgleich.html

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