BMWi hat Richtlinie für Energiemanagementsystem veröffentlicht

die nicht vorrangig dem produzierenden Gewerbe zugeordnet sind. Seit dem 15.08.2013 vergibt die BAFA Zuschüsse für die Erstzertifizierung von Energiemanagementsystemen, eines Energiecontrollings, Erwerb von Messtechnik und Energiemanagement-Software.

Wesentliche Punkte der Förderrichtlinie:
  • Die Erstzertifizierung nach ISO 50001 wird mit maximal 80% der Kosten und einer Obergrenze von 8.000 € gefördert
  • Die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings wird mit maximal 80% der Ausgaben und einer Obergrenze von 1.500 € bezuschusst
  • Der Erwerb von Messtechnik wird mit maximal 20% der Kosten und bis zu 8.000 € gefördert
  • Der Erwerb von Datenverarbeitungstechnologie wird mit maximal 20% der Kosten bzw. maximal 8.000 € gefördert
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen:
  • die einer Rückforderungsanordnung der Kommission wegen rechtswidriger Beihilfe nicht nachgekommen sind
  • die in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. im Sinne des Artikels1 Absatz 7 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind
  • aus der Land-und Forstwirtschaft, der Fischerei und dem Steinkohlebergbau
  • die im laufenden Jahr sowie den vorausgegangenen zwei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie „De-minimis“-Beihilfen in einem Gesamtumfang von mindestens 200.000 € (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors: 100.000 €) erhalten haben
  • die Steuerentlastungen nach § 10 des Stromsteuergesetzes bzw. § 55 des Energiesteuergesetztes (Spitzenausgleich) oder eine Begrenzung der EEG-Umlage nach § 40 ff. EEG (Besonderen Ausgleichsregelung) beantragt haben und zum Nachweis einer Zertifizierung nach §41 Absatz 1 Nummer 2 EEG verpflichtet waren (Stromverbrauch > 10 GWh).
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
  • Unternehmen, die im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage keine Zertifizierung benötigten, da ihr Stromverbrauch unterhalb von 10 GWh liegt.
  • KMU, die den Spitzenausgleich beantragt und noch kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001eingeführt haben, können sich die Erstzertifizierung nach ISO 50001 bezuschussen lassen. Eine Förderung eines Energiecontrollings ist jedoch ausgeschlossen.
Anträge können ab dem sofort über das elektronische Antragsformular auf der Internetseite des BAFA gestellt werden. Detaillierte Angaben zum Förderprogramm finden Sie unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiemanagementsysteme/index.html

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