36. BImSchV-Beschluss gegen GUTcert endgültig aufgehoben

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 13.02.2014 bekannt gegeben, dass die GUTcert seit dem 14. Dezember 2012 geeignet sei, die Erfüllung der Anforderungen nach § 7 der 36. BImSchV sicherzustellen. Damit war die GUTcert zu jedem Zeitpunkt geeignet, die Anforderungen der Verordnung umzusetzen.
Die Feststellung der Ungeeignetheit vom 5.08.2013 ohne Anhörung und ohne Nennung von Gründen ist damit haltlos und endgültig aufgehoben. Den Link zur Mitteilung im Bundesanzeiger finden Sie hier.

Zurück