Auch „Soft-Facts“ müssen berichtet werden

Am 26. Februar 2014 einigten sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat bezüglich der Berichterstattung nicht-finanzieller Informationen. Die Berichtspflicht soll zunächst für alle „Public Interest Entities“ (PIE, Unternehmen von öffentlichem Interesse) mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten. Von öffentlichem Interesse sind Unternehmen, deren Tätigkeit, Unternehmensstatus und Größe von erheblicher Bedeutung sind. Europaweit trifft diese Regelung auf etwa 6.000 Unternehmen zu.

 Einen Umfang der zu berichtenden Nachhaltigkeitskriterien gibt die EU nicht vor. Sie setzt dabei auf Flexibilität und schreibt nicht vor, ob diese Informationen innerhalb des Geschäftsberichts oder separat in einem Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen sind. Als mögliche Orientierungshilfen werden lediglich der UN Global Compact, die ISO 26000 oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (in Anlehnung an die GRI Guidelines) genannt. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im April über die Direktive abstimmen und der Europäische Rat diese anschließend formal verabschieden. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, deren Inhalt in nationales Recht umzusetzen.

GUTcert bietet mit ihrem NachhaltigkeitsCheck die Möglichkeit, den aktuellen Stand der Nachhaltigen Entwicklung einer Organisation zu erfassen – eine solide Basis für das strategische  Ausrichten der Berichterstattung. Bereits bestehende Berichte können von GUTcert validiert  werden: Ein Bericht, der von einer unabhängigen, externen Stelle validiert wurde, gewinnt gegenüber Kunden, Lieferanten, Behörden und weiteren Stakeholdergruppen an Glaubwürdigkeit und stärkt das Vertrauen in das Unternehmen.

Weitere Informationen über den Vorschlag der EU finden Sie hier.

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