Anwendung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) 2014

Am 31. März 2014 veröffentlichte das BMWi den neuen Erlass über das gemeinsame Verständnis zur Anwendung der SpaEfV.
Im Wesentlichen wurden u.a. folgende Punkte näher erläutert:

  • Begriffsbestimmungen – was ist ein Testat/ was ein Nachweis und was bedeutet Energieverbrauch und Gesamtenergieverbrauch
  • Relevante Zeitpunkte für das Ausstellen des Nachweises
  • Relevante Zeiträume für das Erfassen und die Analyse eingesetzter Energieträger
  • Anwenden der stichprobenartigen Überprüfungen
  • Nachweisführung in Abhängigkeit von der Energierelevanz (Wesentlichkeit)

Den vollständigen Erlass können Sie hier herunterladen. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) beabsichtigt, Konkretes zur Dauer von Audits vor Ort oder dem Einsatz von Fachexperten separat als Hinweis zu veröffentlichen. Wir werden Sie nach Veröffentlichung selbstverständlich informieren.

Der am 11. Juli 2014 stattfindende GUTcert-Erfahrungsaustausch zum Energiemanagement und die GUTcert-Informationsveranstaltung Energiebeauftragter nach SpaEfV - Was kommt im Rahmen der SpaEfV 2014 auf Sie zu? werden ebenfalls auf den Erlass und die DAkkS-Hinweise eingehen.

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