Dekarbonisierung 2015
Gemäß §37a des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird ab 2015 die energetische Quote auf eine Treibhausgasquote umgestellt. Somit wird es für die Mineralölwirtschaft verpflichtend eine Treibhausgasvermeidungsquote einzuhalten (2015: 3%, 2017: 4,5%, ab 2020 7%).
Erste Annahmen bestätigen, dass die 3% THG-Vermeidungsquote in 2015 ungefähr der Kraftstoffmenge der bisherigen Zumischungsquote von 6,25% entspricht. Die 7% in 2020 entsprächen demnach in etwa einer heutigen Beimischungsquote von 12%. Werden die THG-Einsparungsvorgaben nicht erfüllt, sind lt. Entwurf Strafzahlungen in Höhe von 0,47 Euro pro Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent zu entrichten.
Mit Hilfe des neuen Systems soll die Verwendung herkömmlicher Einsatzstoffe, wie Palm- oder Rapsöl mit ihren Konkurrenzen zu Nahrungsmitteln und umweltschädlichen Anbaumethoden, reduziert werden. Im Zuge dessen wird der Einsatz von Abfall- und Reststoffen sowie Biomasse aus der 2./3. Generation ansteigen.
Forderung nach hochqualitativer Verifizierung von Emissionen
Ab dem neuen Jahr geht es dann nicht mehr nur darum, ob Biokraftstoffe bestimmte Emissionshürden schaffen, sondern um die exakte Verifizierung eines berechneten Wertes anhand real erhobener Daten. Sollten Emissionen fehlerhaft berechnet und verifiziert werden, könnte dies erhebliche positive oder negative Auswirkungen auf den Marktpreis haben. Dies bestätigte auch Dr. Thomas Weber vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit, im Rahmen einer ISCC-Schulung im April. Aus seiner Sicht erfordern die neuen Regelungen eine hochqualitative Auditierung.
Anspruch ≠ Realität?
Erfahrungen aus der Einführung der 36.BImSchV haben jedoch gezeigt, dass bei der Entwicklung neuer Systeme eine rechtzeitige Umsetzung und die Einbeziehung aller Beteiligten erforderlich sind. Anfang 2013 wurden sämtliche Unternehmen, die mit Abfall/Reststoff arbeiteten in Verunsicherung gestürzt und etliche Handelsaktivitäten mussten kurzfristig gestoppt werden. Auditoren mussten mit unausgereiften Vorgaben Kontrollen durchführen, was zu unterschiedlichen Interpretationen und weiteren Irritationen führte.
Die erste Hälfte des Jahres 2014 ist in wenigen Wochen um und bisher sind nur einige wenige Details in Bezug auf das neue THG-System publik. Hinsichtlich Ihrer Bedeutsamkeit, wäre es jedoch zwingend erforderlich schon jetzt erste Grundlagen zu kennen, um entsprechend reagieren zu können. Die wohl wichtigste Frage aus Sicht der Prüfunternehmen ist, welche Strukturen zu erschaffen sind, um ein risikoorientiertes, hochqualitatives und vor allem einheitliches System zu etablieren.
Was bleibt zu tun?
Erste THG-Trainings vom ISCC-System stellen dabei einen guten Anfang dar, aber in Anbetracht der immer knapper werden Zeit eben nur diesen. Weitere Schritte, wie Schulungen auch durch REDcert, die Veröffentlichung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Erfassungstools oder benutzerfreundliche Oberflächen von schon bestehenden Treibhausgastools sollten zügig umgesetzt werden. Im Hinblick auf die Erfahrungen der GUTcert ist es zwingend erforderlich schon bestehende Methoden wie z. B. der DEHSt, die seit Jahren erfolgreich das Emissionshandelssystem betreut, und/oder auch die Vorgaben der ISO 14065, die Kriterien für die Verifizierung von Treibhausgasen vorgibt, unbedingt in diesen Prozess einfließen zu lassen. Zudem müssen die „DE-Systeme“ hinterfragt und ein endgültiger Wechsel zu den „EU-Systemen“ eingeleitet werden. Was im landwirtschaftlichen Bereich schon funktioniert, dürfte damit auch für den gesamten Markt in Betracht kommen. Die parallele Integration und Nutzung von EU und DE Systemen in einem Unternehmen ist oft fehleranfällig und bedeutet großen Mehraufwand.
Auch die Zertifizierungsstellen müssen ihre Hausaufgaben machen und ihre Prüfstandards schon jetzt entsprechend den gängigen THG-Standards anpassen, um fehlerhafte Berechnungen rechtzeitig und zuverlässig aufzudecken. Die GUTcert entwickelt derzeit ein Tool für Auditoren, mit dem Berechnungen von Unternehmen nachvollzogen, dokumentiert und sauber geprüft werden können.
Es bleibt abzuwarten wie und ob all diese offenen Fragen und Punkte beantwortet oder eingearbeitet werden. Daher ist es umso wichtiger, dass alle Betroffenen ihren Teil dazu beitragen und sich aktiv an der Gestaltung des neuen Systems beteiligen und einen praxisnahen Mechanismus ab dem 01.01.2015 installieren. Andernfalls läuft man erneut Gefahr ein System ohne Praxisbezug zu konstruieren, und somit Risiken eher zu erhöhen als zu minimieren.