Energiemanagement mit System

Das Thema „Energiemanagement mit System“ hat in den letzten Jahren in vielen Unternehmen Einzug gehalten und gewinnt immer mehr an Bedeutung: Zum einen ist es ein hervorragend geeignetes, überaus wirksames Instrument, um Energieeffizienzpotentiale zu bergen und so den spezifischen Energieverbrauch zu senken. Zum anderen sind staatliche Vergünstigungen mittlerweile vermehrt an verpflichtende Systeme geknüpft.

Und lohnen tut sich die „Pflicht“ in jedem Fall: Organisationen, die in der Vergangenheit ein Energiemanagementsystem eingeführt haben, konnten ihre Kosten bereits um bis zu 20 Prozent senken. Dadurch hat sich Energieeffizienz als wesentlicher wirtschaftlicher Erfolgsfaktor etabliert. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Leistung für die Umwelt, denn parallel zur steigenden Energieeffizienz sinken auch die direkten und indirekten CO2-Emissionen einer Organisation. Energiemanagementsysteme leisten also nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Unternehmenssicherung sondern sind Zeugnis für den besonnenen Umgang mit Ressourcen: Hier ist die „Kür“ bereits eng mit der Pflicht verflochten!
Um die Klimaschutzziele der EU und der Bundesrepublik zu erreichen, müssen nach dem Willen der Regierung noch weitere umfangreiche Anstrengungen in Sachen Energieeffizienz unternommen werden. Energiemanagementsysteme werden dafür als ein gut geeignetes Mittel angesehen.

Für besonders stromintensive Unternehmen sind Erleichterungen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ nach den Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bereits seit einigen Jahren an das Betreiben eines Energiemanagementsystems gebunden, z.B. ISO 50001. Mit der Novelle des EEG 2014 soll diese Forderung noch deutlicher hervortreten: Bisher mussten nur privilegierte Antragsteller den Nachweis eines Energiemanagementsystems erbringen, die einen Stromverbrauch über 10 GWh pro Jahr hatten. Diese Schwelle soll nun auf 1 GWh reduziert werden. Dadurch wächst die Zahl der Antragsteller, die verpflichtet sind, ein Energiemanagementsystem nachzuweisen, deutlich.
Das Ende 2012 abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zum EnergieStG (§ 10) und StromStG (§ 55), der sog. „Spitzenausgleich“ stellte klar, dass für einen Großteil der Industrie auch in diesem Rahmen Energiemanagement verpflichtend wird, um Steuern erstattet zu bekommen. Hierfür müssen die Unternehmen in einer Einführungsphase in den Jahren 2013 und 2014 nachweisen, dass sie mit dem Etablieren eines Systems nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) begonnen haben. Ab dem kommenden Jahr 2015 werden dann vollwertige Systeme wie die Energiemanagementnorm ISO 50001 für Nicht-KMU-Antragsteller verpflichtend.

Auch auf europäischer Ebene wird im Rahmen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU, EED) über verpflichtende Systeme im Energiebereich diskutiert. Die EED sieht im Art. 8 Abs. 4 – 6 die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EN 16247-1 für alle Nicht-KMU-Unternehmen vor. Anders als bei der „Besonderen Ausgleichsregelung“ und dem „Spitzenausgleich“ werden hier jedoch auch Dienstleister in die Pflicht genommen, um das Ziel der Energieeffizienzsteigerung zu erreichen.

Alle Mitgliedsstaaten müssen bis zum 05. Juni 2014 die EED in die nationale Gesetzgebung überführen. Derzeit wird an einem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) gearbeitet, um die Forderungen der EED umzusetzen. Eine der Festlegungen der EED ist, Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits bis zum 15. Dezember 2015 zu entbinden, wenn sie bis dahin über ein Energiemanagementsystem verfügen, das den Anforderungen der ISO 50001 entspricht.

Die gesammelten Fakten machen deutlich, wie wichtig es für Unternehmen ist, sich mit dem Thema „Energiemanagement mit System“ zu beschäftigen. Ein funktionierendes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 erschließt ungenutzte Potentiale in Organisationen jeder Art, Größe und Branchenzugehörigkeit. Es gibt die Sicherheit, allen beschriebenen externen Anforderungen zu genügen, leistet einen Beitrag, um die Umwelt zu schonen – und wird so zum Imagevorteil im öffentlichen Diskurs. Ein Energiemanagementsystem wird also zunehmend zur Pflicht, als Kür sollte es aber im eigenen Interesse immer angesehen werden.

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