Umsetzung SpaEfV

Unternehmen, die im Antragsjahr 2014 vom Spitzenausgleich profitieren möchten, sind nun angehalten, Transparenz bezüglich ihrer Energieverbräuche und -verbraucher zu schaffen.

In unserem letzten Newsletter haben wir über den BMWi-Erlass vom 31.03.2014 informiert.

In den letzten Tagen erhielten wir immer wieder Nachfragen von Unternehmen bezüglich der Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern. Im BMWi-Erlass vom 31.03.2014 ist zur Bestimmung der Energierelevanz und der Erfassung und Analyse der Energie verbrauchenden Anlagen und Geräte auf das Kapitel 4.4.3 b) verwiesen. Hierzu stellen wir Ihnen jetzt die Arbeitshilfe „Interpretationsleitfaden“ zur Verfügung, der diesen Sachverhalt näher beschreibt. Der Leitfaden ist von einem unserer Auditoren miterstellt worden und wird voraussichtlich von der DAkkS im Juni veröffentlicht. Der Leitfaden soll Orientierungshilfe bei dieser Einschätzung geben und damit zu einer Harmonisierung der Vorgehensweise von Zertifizierungsstellen beitragen. In der GUTcert SpaEfV-Checkliste für das alternative Verfahren haben wir den Kernpunkt des Leitfadens („Messkonzept“) mit Punkt 3.1 abgehandelt. So verlangen wir ebenfalls ein plausibles Messkonzept unter Beachtung der Wesentlichkeitskriterien aus 4.4.3 b). Das bedeutet, dass die Unternehmen Verbräuche, Messungen bzw. Abschätzungen entsprechend eines Messkonzepts bzw. Messplans systematisch durchführen müssen.

Den Messleitfaden können Sie hier herunterladen.

Um nicht in Terminschwierigkeiten zu geraten, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig mit der Datenerfassung zu beginnen und einen Termin für die Vor-Ort-Begutachtung auszumachen. Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren:

Ihr Ansprechpartner SpaEfV:
Nico Behrendt
nico.behrendt(at)gut-cert.de
Tel: 030 2332021-81

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