EU-Richtlinie erneuerbare Energien auch in Polen

In der Novelle des Gesetzes „Biokomponenten und flüssige Biokraftstoffe“ wurden die Regelungen der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Polen implementiert.

Damit ist es ab dem 1.1.2015 verpflichtend,  Biokraftstoffe nur noch unter nachhaltigen Gesichtspunkten zu produzieren.

Federführend in Polen ist die Agentur „Agencja Rynku Rolnego“ (Agentur für den Agrarmarkt), die für die Registrierung und Überwachung der Systemteilnehmer, Zertifizierungsstellen und Zertifizierungssysteme verantwortlich ist.

Auf einer Informationsveranstaltung am 17.06.2014 in Warschau wurden die Aspekte der Nachhaltigkeitszertifizierung vom polnischen Wirtschafsministerium und der oben genannten Agentur vorgestellt. Damit müssen alle Unternehmen, die Biomasse zur Biokraftstoffproduktion anbauen, bearbeiten oder handeln, zukünftig ein Zertifikat in einem von der EU anerkannten Zertifizierungssystem vorweisen. Die Bescheinigungen werden, nach einer positiv verlaufenden Vor-Ort-Prüfung, durch zugelassene Zertifizierungsgesellschaften ausgestellt. Neben der Zertifizierung ist es zudem erforderlich, dass  die Unternehmen, die Biokraftstoffe herstellen und/oder damit handeln (und nach Polen importieren),  ab dem 1. Oktober 2014 auch bei der Agentur registriert sein müssen, damit der Kraftstoff  weiterhin auf die polnische Biokraftstoffquote angerechnet werden kann.

Auch die in Polen tätigen Zertifizierungssysteme und -stellen werden mit neuen Anforderungen seitens der polnischen Behörden konfrontiert: Neben der ebenfalls nötigen Registrierung bedarf es nach bisherigen Informationen nun neben einem Standort, z.B. in Deutschland, auch eines polnischen Standortes. Inwieweit dies dem geltenden europäischen  Recht entspricht, lässt die GUTcert derzeit durch verschiedene Interessenvertretungen prüfen, arbeitet jedoch zeitgleich an einer möglichst schnellen Registrierung. REDcert und ISCC führen zudem auch erste Maßnahmen durch, um den Anforderungen der neuen Regelung nachzukommen.

Parallel hat die europäische Kommission am 03.06.2014 das erste polnische Zertifizierungssystem „KZR INIG“ anerkannt, welches nun dazu berechtigt, im Rahmen der EU-Richtlinie zu agieren.

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