Anforderungen zur (BesAR) nach EEG 2014 seit 1. August in Kraft

Die Reform zum EEG ist die größte und weitreichendste Änderung des EEG seit seiner Einführung. Durch die Genehmigung der EU Ende Juli konnte das EEG 2014 am 01. August 2014 in Kraft treten.

Lesen Sie die neuen Anforderungen in Bezug auf die BesAR nach EEG 2014 in unserem Informationsblatt zur BesAR. Hinsichtlich der Zertifizierungsanforderungen im Antragsjahr 2014 finden Sie auf unserer Homepage zur BesAR die wichtigsten Hinweise. Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr die Antragsfrist einmalig auf den 30. September 2014 verlängert wurde.

Auch das BAFA hat zwischenzeitlich auf seiner Homepage aktuelle Informationen zusammengestellt. Das Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen und die Gebührenverordnung zur BesAR wurden Mitte August veröffentlicht. Weiterhin gab das BAFA auf seinem Twitter Blog Erklärungen zu den folgenden Themen ab:

Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten – Teil 1: Subventionen

Kosten für die Leiharbeit werden nicht mehr von der Bruttowertschöpfung abgezogen

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