EEG 2014

Das EEG 2014 ist planmäßig am 01.08.2014 in seiner Fassung vom 21.07.2014 in Kraft getreten. Wie bereits in unserem Newsletter vom 04.07.2014 beschrieben, kommen auf Neuanlagen der Biogasbranche einige Veränderungen zu. Im Folgenden werden wir Sie weitestgehend über die Folgen für Bestandsanlagen informieren.

Für Sie als GUTcert-Kunden ist zunächst eins wichtig: Die Prüfsaison und die anschließende Gutachtenerstellung für Bestandsanlagen verläuft wie in den letzten Jahren. Die Pflicht einer umweltgutachterlichen Prüfung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Boni oder Förderzahlungen bleibt bestehen. Die abgeprüften Voraussetzungen verändern sich nicht.

Lange herrschte Unsicherheit bezüglich der Flexibilitätsprämie, die zwischenzeitig als „Abwrackprämie“ für Schlagzeilen sorgte. Hier hat vor allem die unermüdliche Arbeit der Verbände dafür gesorgt, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, die Prämie für Bestandsanlagen, die nach dem 31.07.2014 in einen flexiblen Betrieb wechseln, in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber hat aber auch hier eine Deckelung eingebaut: Die zur flexiblen Bereitstellung zusätzlich installierte Leistung aller in Deutschland ansässigen Anlagen darf insgesamt nicht höher als 1.350 MW sein. Wann dieser Peak überschritten ist, können Sie zukünftig über die Eintragungen im Anlagenregister überprüfen. 

Das neu eingeführte Anlagenregister, das von der BNetzA verwaltet wird, betrifft unter bestimmten Voraussetzungen auch Bestandsanlagen. Wird eine Anlage in ihrer Leistung erhöht oder stillgelegt, muss sie im Anlagenregister entsprechend eingetragen werden. Neuanlagen sind in jedem Fall dort einzutragen.

Wichtig ist, dass sich Bestandsanlagen auf eine Deckelung ihrer Vergütung einstellen müssen. Es wird nur noch der Strom in seiner gewohnten Höhe vergütet, der die Höchstbemessungsleistung der Anlage nicht überschreitet. Für jede weitere Kilowattstunde verringert sich die Vergütung auf den Monatsmarktwert. Zur Bestimmung der Höchstbemessungsleistung kann entweder die Menge Strom aus 95% der installierten Leistung (Stichtag 31.07.2014) oder die bisher höchste Bemessungsleistung in einem Kalenderjahr herangezogen werden.

Nutzen Sie jetzt die Chance und holen Sie sich aus erster Hand Expertenwissen, um Ihre letzten Fragen zu klären! Unsere Informationsveranstaltung zum EEG 2014 findet am 02.10.2014 in Berlin statt. 

Weitere Informationen und das Anmeldungsformuar finden Sie hier.

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