Erster Entwurf zur EED veröffentlicht

Am 31. Juli 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den ersten Diskussionsentwurf zur Änderung des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) an interessierte Kreise versandt. Dieser soll die Vorgaben des Artikels 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU, EED) ins nationale Recht umsetzen.

Danach sind alle Nicht-KMU verpflichtet, Energieaudits nach EN 16247 zu absolvieren, die von qualifizierten Fachexperten abgenommen werden müssen. Die Energieaudits müssen bis zum 05. Dezember 2015 durchgeführt und mindestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit wiederholt werden. Alternativ zur EN 16247 werden auch zertifizierte Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS anerkannt.

Anders als in den bisherigen Anforderungen nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) oder der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach EEG 2014 gelten diese Regelungen nicht nur für das produzierende Gewerbe: Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen, private Krankenhäuser und alle anderen nicht-produzierenden Unternehmen sind betroffen!

Um betroffene Unternehmen bestmöglich auf die kommenden Anforderungen vorzubereitenden, bietet die GUTcert Akademie verschiedene Kurse an, die alle immer am neuesten Wissensstand orientiert sind:

Informationstag zur EU-Energieeffizienzrichtlinie und zum Spitzenausgleich nach SpaEfV

Energieeffizienz-Berater nach EN 16247 (GUTcert)

Energiebeauftragter/Energieauditor nach ISO 50001 (GUTcert)

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