Neues Klimapaket der Periode 2020 bis 2030

Staats- und Regierungschefs der EU haben sich auf drei wesentliche Eckpunkte in der Klimapolitik geeinigt.

In Hinblick auf den Weltklimagipfel vom Dezember 2015 in Paris sollen die drei Hauptziele ein erstes Signal zur Verminderung des Treibhausgasausstoßes setzen. Sie umfassen die Reduktion der Treibhausgasemissionen und die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.

Im Detail bedeutet dies, dass die geltende Vorgabe, den THG-Ausstoß bis 2020 um 20% zu reduzieren, auf mindestens 40% für den Zeitraum 2020 bis 2030 angehoben wird. Besonders Unternehmen und Anlagenbetreiber, die dem Emissionshandelssystem (ETS) unterworfen sind, sollen etwa die Hälfte dieser Anstrengungen leisten. Um dies zu erreichen, wird die Anzahl der Emissionszertifikate weiter verringert. Die Anteile der erneuerbaren Energien sollen bis 2030 auf mindestens 27% erhöht werden und sind auf EU-Ebene verbindlich.

Durch erhöhte Energieeffizienz soll der durchschnittliche Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 27% gesenkt werden. Dieser Wert bezieht sich auf den Energieverbrauch ohne effektivere Energiesparmaßnahmen. Laut Vereinbarung soll 2020 geprüft werden, ob das geltende Sparziel auf 30% bis 2030 erhöht wird.

Mehr Unterstützung für osteuropäische Staaten, die einen größeren Modernisierungsbedarf haben, soll es in Form von Kompensationen geben. Länder wie das kohleintensive Polen erhalten vergleichsweise mehr Emissionszertifikate als andere Staaten. Staaten, deren BIP pro Kopf unter 60% des EU-Durchschnitts liegt, können bis 2030 ihren Energieunternehmen eine limitierte Anzahl an Zertifikaten gratis zuteilen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

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