Änderung BIMSchG beschlossen

Dekarbonisierung für Biokraftstoffe kommt! – Was bedeutet das für Ihr 36.BImSchV Zertifikat?

Durch den Beschluss des Bundestages vom 9. Oktober 2014 wird ein neues System zur Erfüllung der Biokraftstoffquote geschaffen. Anders als in der bisherigen Beimischungsquote, wird diese ab 1.1.2015 nicht mehr über den Energiegehalt sondern über die Treibhausgaseinsparungen einzelner Biokraftstoffe ermittelt.
Da mit dem 31.12.2014 die 36.BImSchV ausläuft, besteht im nächsten Jahr kein Bedarf für eine entsprechende Zertifizierung bzw. noch ausstehende Überprüfungen. Nach mündlicher Aussage durch REDcert im Rahmen des Erfahrungsaustausches am 06.11.2014 wurde mitgeteilt, dass die bestehenden DE + BImSchV-Zertifikate ihre Gültigkeitsdauer behalten und als DE-Zertifikate weitergeführt werden. Bitte klären Sie rechtzeitig mit ihren Vertragspartner ob evtl.  eine EU-Zertifizierung notwendig ist und leiten Sie  entsprechende Maßnahmen ein. Eine Quotenanrechnung ist nach derzeitigem Stand mit einem DE- sowie mit einem EU-Zertifikat möglich.

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