EEG-Beihilfeprüfverfahren der EU-Kommission abgeschlossen

Der EU-Beschluss erfasst die Förderung von erneuerbaren Energien sowie die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) im Rahmen des EEG 2012.

Am 25. November 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung den endgültigen Beschluss des im Dezember 2013 eröffneten EEG-Beihilfeverfahrens. Bereits im Sommer 2014 wurden die wesentlichen Inhalte im Zuge eines politischen Kompromisses zwischen EU-Kommission und Deutschland im Rahmen der Verabschiedung und der beihilferechtlichen Genehmigung des neuen EEG 2014 veröffentlicht. Nun bestätigt die EU-Kommission, dass die Förderung von erneuerbaren Energien mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist auch überwiegend der Fall bei den Regelungen zur Begrenzung der EEG-Umlage nach der Besonderen Ausgleichregelung (BesAR) im Rahmen des EEG 2012.

Ein kleiner Teil der Befreiungen im Rahmen der BesAR für die Begrenzungen in den Jahren 2013 und 2014 ist jedoch höher ausgefallen, als in den EU-Beihilfevorschriften zulässig. Diesen Differenzbetrag, der wesentlich geringer ist als befürchtet, müssen nun die betroffenen Unternehmen zurückzahlen, um Wettbewerbsverfälschungen zu beseitigen.

Welche Unternehmen dies tatsächlich betrifft und wie die konkrete Umsetzung aussieht, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Veröffentlichung des offiziellen Beschlusses (SA.33995) im Amtsblatt der Europäischen Union steht noch aus.

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