Förderung von Energieberatungen im Mittelstand

Am 28. Oktober 2014 wurde eine Richtlinie veröffentlicht, deren Ziel es ist, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu treiben

Am 1. Januar 2015 tritt die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand in Kraft. Danach sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (Empfehlung 2003/361/EG) berechtigt, einen Antrag auf Förderung zur Energieberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits, wie sie auch in der noch befindlichen Entwurfsversion zum EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) beschrieben werden.

Für KMU mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 EUR kann die Energieberatung mit einem Höchstbetrag von 8.000 Euro bezuschusst werden (80% der förderfähigen Beratungskosten). Bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000 Euro liegt dieser Betrag bei maximal 800 Euro.

Anders als in der Vergangenheit wird das Förderprogramm nicht mehr von der KfW, sondern durch das BAFA durchgeführt. Hierfür stellt das BAFA weitere Informationen auf den Homepageseiten zur Verfügung.

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