DEHSt: Emissionshandels-Leitfaden überarbeitet

Überarbeiteter „Leitfaden zur Erstellung von Überwachungs- und Emissionsberichten für stationäre Anlagen in der 3. Handelsperiode“ am 17.12.2014 veröffentlicht

Neben zahlreichen eingefügten Hinweisen nahm die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) drei wesentliche inhaltliche Änderungen des Leitfadens vor. Die erste Änderung betrifft unter anderem die im Kapitel 9 ergänzten Auflegungen zur Nachweisführung und Qualitätssicherung der Gesamtunsicherheit bei kontinuierlichen Messsystemen (KEMS) und CO2- Massenströmen. Eine wesentliche Vereinfachung gibt es auch für Teilstoffströme mit weniger als 5% Stoffmengenanteil am jährlichen Gesamtstoffstrom: Diese erfordern keine Unsicherheitsbetrachtung mehr. Die letzte wesentliche Änderung betrifft die Prüfstellen: Die Bevollmächtigten, die die geprüften Emissionen im FMS eintragen, dürfen diese Werte nun auch selbst bestätigen.

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