Novelle des EDL-G passiert den Bundesrat

Bundesrat bestätigt Gesetzesnovelle: Umsetzung des Artikels 8 der EU-Effizienzrichtlinie (EED) tritt in Deutschland Ende April/ Anfang Mai in Kraft.

Der Bundesrat hat am 06.März 2015 der Novellierung des Artikel 8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in der vom Bundestag am 05.Februar 2015 beschlossenen Form (siehe letzter GUTcert-Newsletter) zugestimmt.

Entsprechend der Beschlussempfehlung des Bundestags muss ein Energieaudit nach EN16247-1 bis zum 05.Dezember2015 umgesetzt werden. Für die Implementierung eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO50001 oder Umweltmanagementsystems (UMS) nach EMAS sieht der Gesetzgeber eine Einführungsphase bis zum 05. Dezember 2015 vor. Jedoch muss das Managementsystem spätestens am 31. Dezember 2016 zertifiziert worden sein. Das UMS nach ISO14001 ist gemäß Vorgabe des Bundestags als Compliance-Instrument nicht vorgesehen.

Eine konsolidierte Fassung des EDL-G (ohne Gewähr) finden Sie hier.

Um zu überprüfen, ob auch Ihre Organisation kein KMU und damit von der Energieauditpflicht betroffen ist, hilft Ihnen das Infoblatt_Nicht-KMU einen Überblick zu den zu beachtenden Kriterien zu erhalten.

Welche Anforderungen für die Einführungsphase bis zum 05.Dezember2015 bestehen, entnehmen Sie unserem letzten GUTcert-Newsletter. Die Einführungsphase können Sie sich bei der GUTcert als akkreditierte Stelle bestätigen lassen, um auch mit Sicherheit die Anforderungen zu erfüllen. Im Zuge der SpaEfV-Testierungen haben wir in mehr als 2.500 Projekten viele Erfahrungen gesammelt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde zudem vom Bundesrat angewiesen, Konkretisierungen zum Energieaudit nach EN16247-1 auszuarbeiten. Das BAFA plant, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im April/ Mai Merkblätter zum Thema Multi-Site-Verfahren, Lebenszykluskostenanalyse und Unabhängigkeit externer und interner Energieauditoren zu veröffentlichen.

Bei der Entscheidung des zu wählenden Nachweisverfahrens sollte bedacht werden, dass es sich bei der ISO 50001 um ein in der Wirtschaft bewährtes System mit etablierten Regelungen handelt welches Ihnen somit Planungssicherheit gibt. Dem Energiemanagementsystem wird eine Übergangsfrist bis 2016 eingeräumt, wodurch eine solide Implementierung der ISO 50001 möglich ist. Dies bildet die Grundlage für einen kontinuierlichen und längerfristigen Mehrwert für Ihr Unternehmen. Die Erfahrungen der SpaEfV haben gezeigt, dass sich Energieaudits nach EN 16247-1 selbst bei KMUs aufgrund des Missverhältnisses zwischen Aufwand und Nutzen bisher nicht durchsetzen konnten.

Es sei hier darauf hingewiesen, dass die GUTcert Akademie am 26. März 2015 eine speziell auf die Anforderungen der EDL-G-Novelle ausgerichtete eintägige Veranstaltung zum Thema „Energieauditpflicht durch das EDL-G – Was ist zu tun? ISO 50001 versus EN 16247“ anbietet. Schwerpunkte der Veranstaltung sind die Themenfelder Nicht-KMU-Status, Energieaudits nach EN 16247-1, Einführungsphase ISO 50001 4.4.3a sowie Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Unternehmenstypen und Szenarien.

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