AZAV: Neue Empfehlungen des Beirats

Die neuen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III treten ab 02.04.2015 in Kraft.

Die bereits im Februar 2015 veröffentlichten Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III sind ab dem 02. April 2015 gültig, wir haben in unserem letzten Newsletter darüber informiert. Die Neuerungen betreffen besonders die Dokumentation, die der Fachkundigen Stelle bei der Zulassungen von Maßnahmen eingereicht werden muss.  Nun ist noch eine Konkretisierung bezüglich der Kostensätze bei Modulen von Maßnahmen nach § 45 SGB III vorgenommen worden. Das Dokument kann im Downloadbereich AZAV heruntergeladen werden.

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