BAFA Merkblattentwurf zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Erste Eindrücke zum Inhalt des BAFA Merkblattentwurfs für Energieaudits nach §8 EDL-G aus Sicht des Zertifizierers

Im Rahmen der Konkretisierung der Ausführung der Novelle des § 8 EDL-G veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen ersten Entwurf zu einem „Merkblatt für Energieaudits nach §8 EDL-G". Alle Interessierten sind aufgefordert,  bis zum 17.04.2015 Stellung zu nehmen.

Der Entwurf behandelt als zentrales Themenfeld die konkreten Anforderungen an die Durchführung des Energieaudits nach EN 16247. Dabei wird z.B. auf die Erfordernisse der Datengrundlage zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs oder Besonderheiten im Transport- und Gebäudebereich eingegangen. Zudem wurden erste Regelungen für die Umsetzung des Multi-Site-Verfahrens im Rahmen der EN 16247 erstellt.

In seinen Ausführungen zum Unternehmensbegriff folgt das BAFA größtenteils der Vorgabe der Kommission. Eine Ausnahme stellen lediglich Hoheitsbetriebe im Sinne des §4 Körperschaftsteuerge-setz (KStG) dar. Als solche Definierte öffentliche Betriebe unterliegen gemäß BAFA nicht dem EDL-G.

Im Rahmen des Merkblattentwurfs definiert das BAFA auch den Umfang der Nachweisführung bei den zugelassenen Alternativen zum Energieaudit nach EN 16247. Analog zum Energieaudit können auch für diese Alternativen 10% des erfassten Gesamtenergieverbrauchs  von der Nachweisführung ausgenommen werden.

Aus Sicht des Zertifizierers sind die meisten Konkretisierungen nachvollziehbar und praxisgerecht. Die Konkretisierung des Multi-Site-Verfahrens im Rahmen der EN 16247 ist unseres Erachtens nicht ausgereift, weil im Entwurf des BAFA nicht auf die zeitliche Komponente eingegangen wurde. Gemäß den internationalen Vorgaben ist das Multi-Site-Verfahren als mehrjährig konsekutives Verfahren definiert, was gegen ein im 4-Jahresrythmus umgesetztes Multi-Site-Energieaudit spricht.

Kritisch sehen wir die Überprüfung der Einführungsphase durch das BAFA. Unsere Erfahrungen aus über 1000 SpaEfV-Testierungen haben gezeigt, wie sehr problematisch gerade die Erhebung des Gesamtenergieverbrauchs und die korrekte und vollständige energetische Bewertung der Standorte und des Energieverbrauchs gemäß 4.4.3a der ISO 50001 sind: Nur etwa 20% der von der GUTcert geprüften Unternehmen konnten sofort valide Daten zu den gesetzlichen Forderungen nachweisen. Diese Grundvoraussetzungen für ein zertifizierbares EnMS gewissenhaft zu prüfen erfordert viel Zeit und Erfahrung und setzt enge Kommunikation mit den Unternehmen voraus. Fehler, die in der Einführungsphase übersehen werden, führen dazu, dass der spätere Zertifizierungsprozess bis zu deren Korrektur gestoppt werden muss. Und leider kann auch unwissentliches Nichterfüllen der gesetzlichen  Vorgaben zu Bußgeldern führen. Kunden, die sich vor ggf. zeitraubenden und teuren Fehlern schützen möchten, empfehlen wir daher dringend, auch die Einführungsphase von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle testieren zu lassen.

Zurück