Besondere Ausgleichsregelung: „Hinweisblatt Stromzähler“ vom BAFA veröffentlicht

Wie bereits von uns gemeldet, muss ab 31.03.2015 jeder Abnahmestelle ein geeichter Stromzähler zugeordnet werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun eine aktualisierte Version des „Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum 2015“ veröffentlicht, welches ab 31.03.2015 gilt.

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