Klarstellung Massenbilanzzeitraum Nabisy

Im ISCC-Newsletter vom 1. April 2015 wurde bzgl. der Einstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen in nabisy auf folgendes hingewiesen:

Neben einem gültigen Zertifikat der letzten Schnittstelle muss ein Nachhaltigkeitsnachweis spätestens nach einer 30-Tage-Frist nach Ablauf der geltenden Massenbilanz eingestellt werden. Obwohl es keine Festlegungen zu den Start- und Enddaten der Massenbilanzbilanz gibt, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) dazu die folgenden Daten in nabisy hinterlegt: 31. März, 30. Juni, 30. September sowie 31. Dezember. Weichen unternehmensinterne Stichtage davon ab, muss auf eine zeitnahe Eingabe der Daten in Nabisy geachtet werden, da die BLE keine abweichenden Massenbilanzierungszeiträume in Nabisy zulässt.

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