BesAR: Aktualisiertes BAFA Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen veröffentlicht

Am 17. April 2015 erschien das aktualisierte „Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen“, welches die Regelungen des EEG 2014 zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nun vollständig konkretisiert

Antragsvoraussetzung ist unter anderem für alle Antragsteller der Betrieb eines Energiemanagementsystems (EnMS) im Regelverfahren. Anders als im Vorjahr wird es in diesem Antragsjahr keine Übergangsregelung im Sinne des „Nicht-in-der-Lage“-Nachweises für Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von unter 10 GWh geben.

Des Weiteren wird im BAFA-Merkblatt klargestellt, dass der Nachweis über das Alternative System nach SpaEfV §4 Absatz 3 Anlage 2 (anwendbar für Unternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 1 und 5 GWh/a) auch mittels Vorlage des Zollformulars 1449 möglich ist, sofern der Betrieb im Regelverfahren durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle bestätigt wird. Unabhängig davon ist für antragstellende Unternehmen mit einem EnMS nach ISO 50001 (Stromverbrauch über 5 GWh/a) weiterhin das gültige Zertifikat als Nachweis erforderlich.

Für den Nachweis des Alternativen Systems nach SpaEfV §4 Absatz 3 Anlage 2 muss sich die Nachweisführung auf mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs des Unternehmens beziehen. Antragsberechtigte Abnahmestellen müssen jedoch zwingend in die Nachweisführung einbezogen werden. Für Unternehmen, die eine ISO 50001 für die Inanspruchnahme der BesAR betreiben, ist keine derartige Erleichterung vorgesehen. Im Rahmen der ISO 50001 müssen alle Standorte, Abnahmestellen und Prozesse in die Nachweisführung einbezogen werden, sofern sie von der BesAR Gebrauch machen wollen. Jedoch ist wie gehabt diese Prüfung nach dem Stichprobenverfahren möglich.

Neben dem Antrag und dem Nachweis des Zertifizierers, muss das antragstellende Unternehmen ab diesem Jahr eine Wirtschaftsprüferbescheinigung (Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers) übermitteln, welche über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt.

Das BAFA stellt außerdem klar, dass die Anträge ausschließlich papierlos über das Online-Portal ELAN-K2 abgewickelt werden müssen. Das ELAN-K2-Portal erlaubt dem Antragssteller, notwendige Unterlagen zeitlich versetzt hochzuladen und anschließend dem BAFA zuzuleiten.

Wir freuen uns, Herrn Krakowka vom BAFA bei unserem GUTcert-Erfahrungsaustausch zum EnMS am 17. September begrüßen zu dürfen, der uns den aktuellen Stand, Änderungen und Auslegungen sowie einen Ausblick zum Thema BesAR geben wird.

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