Normrevision: Mehr Verantwortung der obersten Leitung

Das Kapitel 5 der Normen ISO 9001:2015 sowie ISO 14001:2015 wird ganz unter dem Motto „Verantwortung übernehmen und sinnvoll delegieren“ stehen

Mit den Normrevisionen bekommt die Unternehmensführung eine noch stärkere Gewichtung: Das Managementsystem wird zu einem integrierten Teil des Geschäftsprozessmanagements. Dementsprechend wird das Top Management dazu verpflichtet, mehr Verantwortung für die Effektivität des Managementsystems und dessen Integration in die laufenden Geschäftsprozesse zu übernehmen.

Der Begriff „Beauftragter des Managements/ der obersten Leitung” wird nicht länger benutzt und ist auch nicht mehr explizit gefordert. Jedoch müssen weiterhin adäquate Verantwortlichkeiten und Kompetenzen dieser Funktion innerhalb der Organisation sichergestellt werden.

In der ISO 14001 rückt die Umwelt als Teil des unternehmerischen Umfeldes zukünftig stärker in den Fokus. Die umweltbezogene Leistung muss nun bereits bei der strategischen Unternehmensplanung berücksichtigt werden. So wird auch hier die Verpflichtung der Leitung verstärkt gefordert. Primär ist darauf zu achten, dass das Umweltmanagementsystem den Anforderungen entspricht und geeignete Fakten zur umweltbezogenen Leistung an das Management berichtet werden. Darüber hinaus soll die Umweltpolitik eine Verpflichtung zum Umweltschutz – und zwar über die Unternehmensgrenzen hinaus – beinhalten. Die Bestellung eines Beauftragten für das Umweltmanagementsystem ist auch hier nicht explizit gefordert.

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