BesAR: EU-Kommission lässt Härtereien und Schmieden zu

Die Erweiterung der Liste 2 des EEG 2014 wurde am 27. Mai 2015 durch die EU-Kommission genehmigt und soll in Kürze veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Der Liste wurden Unternehmen aus den Branchen „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ [NACE 25.61] und „Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen“ [NACE 25.50] hinzugefügt.

Dadurch können betroffene Unternehmen ab sofort einen Antrag nach BesAR beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Alle Antragsvoraussetzungen müssen jedoch vollständig erfüllt werden.

Aufgrund der geringen Zeitspanne für die Antragsstellung (Ausschlussfrist 30.06.2015) ist derzeit eine Fristverlängerung für Unternehmen aus den genannten Branchen im Gespräch. Dabei ist laut BAFA von ca. 4 Wochen die Rede. Der genaue Zeitraum soll demnächst auf der BAFA-Webseite veröffentlicht werden.

Um die Antragsvoraussetzung der Energieeffizienz zu erfüllen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot für die kurzfristige Testierung Ihres Alternativen Systems bzw. Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems.

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