Neue BDKS-Listen veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit hat die neuen Durchschnittskosten für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht.

Für alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme gelten ab dem 01.06.2015 die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS). Wir werden unsere Kunden in Kürze noch ausführlicher informieren und die Antragformulare in den nächsten Tagen anpassen. Die neuen Listen für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

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