Weitere Sektoren für Emissionshandel

Aktuell wird diskutiert, inwieweit der Emissionshandel als zentrales Klimainstrument zukünftig auf bisher nicht betrachtete Sektoren ausgeweitet werden soll.

Im Zentrum der Debatte steht die Frage, wie die ökonomische/ökologische Effizienz des EU-ETS (European – Emission Trading System) zukünftig weiter erhöht werden kann. Die wichtigsten Argumente dazu wurden am 10. Juni 2015 bei der Tagung der bvek (Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz) nochmals eingehend besprochen.

Bemerkenswert war, wie der Verband der Automobilindustrie (VDA), die wohl größte Lobby in Deutschland, sich für die Idee einsetzt, den motorisierten Straßenverkehr in den europäischen Emissionshandel zu integrieren. Argumentiert wurde mit der effizienzsteigernden Wirkung des EU-ETS durch eine Ausweitung auf nicht-EU-ETS-pflichtige Sektoren.

Im Hinblick auf das 40% Reduktionsziel bis 2030 für CO2 ist dies natürlich auch eine Entlastung der Industrie, da durch das EU-ETS nur etwa 50% der gesamten deutschen CO2 Produktion abgedeckt wird. Das Ausweiten des Emissionshandels auf den Straßenverkehr ist sinnvoll, weil dieser mit seinen vielen Kleinemittenten außerhalb des EU-ETS für den größten CO2-Ausstoß verantwortlich ist.

Ein weiteres wichtiges Argument, das wohl auch den VDA auf den Plan gerufen hat, sind die bereits hohen und stetig steigenden Grenzvermeidungskosten zu bestehenden CO2-Grenzwerten. Diese Grenzwerte setzen sich für leichte Kraftwagen aus einem Sockelbetrag von 130 gCO2/km und einem gewichtsbezogenen Zusatzbetrag ab. Die Tatsache, dass der Zusatzbeitrag nur auf das Fahrzeuggewicht und nicht auf die Leistung oder die tatsächliche Fahrweise abzielt, führt dazu, dass die tatsächliche freigesetzte CO2-Menge beim Fahrzeuggebrauch nicht vollständig erfasst wird.

Hier stellt sich die Frage, ob die bereits bestehenden Grenzwerte als Klimaschutzinstrument abgelöst werden sollten: Durch eben diese vorhandenen Grenzwerte wurden (besonders in der deutschen Automobilindustrie) viele Innovationen entwickelt und eingeführt, die ohne diese Grenzwerte vielleicht nicht existierten.

Der Europäische Rat hat seinen Willen, den Emissionshandel auf andere Sektoren auszuweiten bereits bekundet – ab 2020 sollen neue Grenzwerte für die Automobilindustrie festgelegt werden. Dies kombiniert mit den diskutierten Argumenten macht deutlich, dass dieses Thema bald an Bedeutung gewinnen wird.

Das Beispiel „Tanksäule“ konkretisiert, wie das EU-ETS in den Straßenverkehr und all die vorab genannten Klimaschutzmaßnahmen integriert werden könnten: Jeder Verbraucher könnte auf der Tankrechnung ablesen, was ihn die eigenen Emissionen kosten und frei entscheiden, ob er deshalb sein Fahrverhalten ändert. Wie hoch diese Kosten ausfallen sollen und wofür die Regierung dieses Geld nutzt, muss noch geklärt werden.

Weitere Informationen finden sie unter http://www.cep.eu/Studien/cepInput_ETS-Erweiterung/cepInput_ETS-Erweiterung.pdf.

Die Ergebnisse der Tagung und eine Präsentation finden Sie in den kommenden Tagen auf der Webseite des bvek.

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