CSR-Richtlinie 95/2014/EU

Aktueller Status zur Umsetzung der CSR-Richtlinie 95/2014/EU

Im Oktober 2014 wurde vom Europäischen Parlament und Rat die CSR-Richtlinie verabschiedet. Ziel soll sein, mehr vergleichbare Transparenz in Unternehmensaktivitäten und in den Umgang und die Handhabung von Risiken in Bezug auf nichtfinanzielle Aspekte wie Mitarbeiterbelange, Soziales, Umwelt, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung der Korruption und Bestechung sowie Diversitätskonzepte zu bringen.

Nun haben die europäischen Länder 3 Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen bestimmte Unternehmen zu oben genannten nichtfinanziellen Aspekten berichten. In Deutschland ist das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit der Umsetzung dieser Richtlinie betraut. Im April 2015 hat das Ministerium ein Konzept zur Umsetzung veröffentlicht. In einem aktiven Prozess hat sich die GUTcert nicht nur an der Verbändeanhörung zum Konzept mit Redebeitrag beteiligt, sondern auch eine umfassende Stellungnahme zum Konzept an das Ministerium übermittelt.

Alle eingegangenen Stellungnahmen dienen zur Vorbereitung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der CSR-Richtlinie. Der Referentenentwurf wird im Herbst 2015 erwartet.

Richtlinie zur Angabe nicht finanzieller und die Diversität betreffende Berichtspflichten
Stellungnahme der GUTcert zum Konzeptentwurf des BMJV zur Vorbereitung des Referentenentwurfs

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