Mahnung zur Unabhängigkeit von Beratung und Zertifizierung

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) mahnt zur Unabhängigkeit von Beratung und Zertifizierung: Provisionszahlungen sind strikt untersagt.

In einer neuen Beschlussvorlage des Sektorkomitees für Managementsysteme mahnt die DAkkS zur Einhaltung der Unparteilichkeit bei Durchführung von SpaEfV-Testierungen durch DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstellen für Energiemanagementsysteme (ISO 50001). Der Grundsatz der Unparteilichkeit ist eines der elementaren Prinzipien für die Prüftätigkeit von Zertifizierungsstellen, zu der sich die oberste Leitung verpflichten muss. Die Zertifizierungsstelle muss eine öffentlich zugängliche Aussage darüber machen, dass sie die Bedeutung der Unparteilichkeit bei der Durchführung ihrer Zertifizierungstätigkeiten versteht, dass sie Interessenkonflikte handhabt und die Objektivität ihrer Zertifizierungstätigkeiten von Managementsystemen sicherstellt.

Anscheinend wurde dieser Grundsatz durch Mitbewerber der GUTcert nicht konsequent eingehalten, welches letztendlich die DAkkS zu der Aussage veranlasste, dass im Rahmen von Testierungen nach SpaEfV zwischen der Zertifizierungsstelle und dem beauftragenden Unternehmen ein unmittelbares Vertragsverhältnis bestehen muss. Dies gilt im Übrigen ebenfalls für Zertifizierungsverträge.

Die Auftragsabwicklung über Beratungsunternehmen ist aus Gründen der Unparteilichkeit / Unabhängigkeit unzulässig. Auch Provisionen an Beratungsunternehmen oder Berater stellen in diesem Zusammenhang einen erheblichen Interessenkonflikt dar, der mit den Anforderungen der Akkreditierung nicht vereinbar ist. Im Falle der Missachtung kann es zu einem Testats- bzw. Zertifikatsentzug kommen, der auch mit einer Rückzahlung von Steuererleichterungen verbunden ist.

TIPP: Achten Sie auf ein direktes Vertragsverhältnis mit der Zertifizierungsstelle und darauf, dass keine Provisionszahlungen getätigt werden.

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