Art. 8 EED in den meisten EU-Mitgliedstaaten implementiert

Energieauditpflicht und Fristen werden auf nationaler Ebene uneinheitlich umgesetzt.

In 16 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde der Art. 8 der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht umgesetzt. Mit wenigen Ausnahmen ist in allen Ländern der 05. Dezember 2015 als Erfüllungsdatum für die Umsetzung der Anforderungen festgelegt worden.

Ob ein Unternehmen im jeweiligen Land auch von den Pflichten des Art. 8 EED betroffen ist, ist europaweit leider nicht einheitlich geregelt. Zur Feststellung des Nicht-KMU-Status von Unternehmen wird von den jeweiligen Gesetzgebern die KMU-Definition der Europäischen Kommission herangezogen. Diese wird jedoch in einigen Staaten anders interpretiert bzw. an die nationalen Gegebenheiten angepasst. Manche Staaten haben neben diesem Kriterium ein zweites, auf den Energieverbrauch ausgerichtetes Kriterium eingeführt, um betroffene bzw. nicht betroffene Unternehmen zu identifizieren.

Die GUTcert hat im Rahmen einer Studie die Umsetzung des Art. 8 EED in den EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Haben Sie Bedarf an zielgerichteten Informationen zu einzelnen Ländern oder Ländergruppen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Die Anforderungen an EU-weit tätige Unternehmen werden auch beim jährlich stattfindenden „Erfahrungsaustausch zum Energiemanagement“ am 17. September 2015 behandelt.

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