DEHSt Emissionshandels-Leitfaden überarbeitet

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat im August 2015 ihren überarbeiteten „Leitfaden zur Erstellung von Überwachungs- und Emissionsberichten für stationäre Anlagen in der 3. Handelsperiode“ veröffentlicht.

Neben zahlreichen Erläuterungen und Hinweisen wurden dem Leitfaden zwei wesentliche inhaltliche Änderungen hinzugefügt. Die erste und wohl interessanteste Änderung betrifft die Umsetzung der DEHSt zur Verhängung einer Zahlungspflicht für Anlagenbetreiber im Kapitel 18. Damit reagiert die DEHSt auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH – wir  berichteten im Mai-Newsletter 2015) und der Verwaltungsgerichte auf die Unzulässigkeit  der Verhängung einer Zahlungspflicht gem. § 30 Abs. 1 TEHG. Zweitens wurde im Kapitel 9 die Bestimmung der Unsicherheit der Lagerdichte ergänzt. Dies betrifft Lagerstätten, die jährlich mehr als 5 % der Menge des eingesetzten Stoffes aufnehmen. Als Hilfe gibt die DEHSt drei unterschiedliche Ermittlungsmethodiken vor:

  1. Einmalig jährliche Probenahme
  2. Verwendung von Standardliteraturwerten
  3. Berechnung der maximalen Unsicherheit

Weitere Informationen und die aktuelle Version des Leitfadens finden Sie auf der Internetseite der DEHSt unter: www.dehst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Emissionsberichterstattung/stationaer/2013/Emissionsbericht_Leitfaden.html

Inhaltliche Fragen oder Hinweise zu diesem Thema richten Sie bitte an
Herrn David Kroll, Tel. +49 30 2332021-63, david.kroll@gut-cert.de

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