Novellierungsentwurf der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) für die 4. Handelsperiode

Die EU-Kommission veröffentlichte am 15.07.2015 einen Novellierungsentwurf der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie für die Ausgestaltung der 4. Handelsperiode.

Er beinhaltet einige wesentliche Vorschläge zur Strukturreform des bisherigen europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) nach 2020 und soll das vereinbarte CO2-Reduktionsziel von 40% im Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 umsetzen. Um die klimapolitische Zielvorgabe zu erreichen, sollen die vom EU ETS betroffenen Sektoren mindestens 40% der CO2-Emissionen im Vergleich zu 2005 reduzieren, der Anteil der nicht vom EU ETS betroffenen Sektoren liegt bei 30%.

Die Strukturreformen sehen im Kern folgende Anpassungen vor:

  1. Anheben des linearen Kürzungsfaktors von derzeit 1,74 auf 2,2 Prozent ab 2021, wodurch eine zusätzliche Reduktion von 556 mil. t CO2 resultieren würde
  2. Optimierung der Allokationssystematik:
    1. Regelmäßigeres Angleichen der kostenlosen Zuteilung an die Produktionsdaten für wachsende Anlagen und Sektoren (ggf. wird zukünftig die Zuteilung auch ohne weitere technische Änderungen angepasst)
    2. Aktualisieren der Benchmarkwerte
    3. Überarbeiten der Carbon-Leakage-Liste: Zukünftig sollen ergänzend auch die „indirect carbon cost“ bei der Bewertung der Sektoren mit Verlagerungsrisiko (Carbon Leakage) berücksichtigt werden – insgesamt  sollen 54 Sektoren als Carbon-Leakage-gefährdet eingestuft werden
  3. Einführen eines Innovations- und eines Modernisierungsfonds für die Energiebranche (im Wesentlichen zur Modernisierung in „lower-income“ Mitgliedsstaaten) und Sektoren mit Schwierigkeiten zur CO2-Reduktion
  4. Ausschluss von Kleinemittenten bei Nachweis einer „vergleichen“ CO2-Reduktion
  5. CO2-Zertifkate aus der 3. Handelsperiode sollen in die 4. Handelsperiode übertragen werden können

Die nationale Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie in Gesetze, Verordnung und Verwaltungsvorschriften soll durch die EU Mitgliedsstatten bis spätestens zum 31.12.2018 erfolgen. Der Novellierungsentwurf liegt aktuell dem Europäischen Parlament und verschiedenen Ausschüssen zur weiteren Bewertung vor – Bürger und Interessenträger können sich bis zum 09.09.2015 an der öffentlichen Diskussion zum Entwurf beteiligen.

Weiterführend Informationen und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

Inhaltliche Fragen oder Hinweise zu diesem Thema richten Sie bitte an
Herrn David Kroll, Tel. +49 30 2332021-63, david.kroll@gut-cert.de

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