SpaEfV: Alternative Systeme gehen ins Regelverfahren über

Seit 2015 ist die Einführungsphase für das Alternative System nach SpaEfV beendet. Alle wichtigen Änderungen haben wir im Folgenden gebündelt.

Unabhängig davon, ob Unternehmen in 2013 oder 2014 die Einführungsphase wahrgenommen haben, muss in diesem Jahr das Regelverfahren nachgewiesen werden.

Zuzüglich zur Auflistung der Energieträger und Energieverbraucher (Tabelle 1 & 2 nach SpaEfV) müssen in Tabelle 3 nun Energieeffizienzmaßnahmen aufgelistet und monetär bewertet werden. Grundsätzlich sind in der Tabelle 3 alle Effizienzmaßnahmen organisatorischer und technischer Art festzuhalten, auch wenn die Einschätzung der monetären Bewertung negativ ausfällt.

Hintergrund ist, dass sich Unternehmensstrukturen verändern und Preise für Technologien im Laufe der Zeit sinken, sodass die Maßnahmen im Laufe der Zeit wirtschaftlich rentabel werden. Damit wird verhindert, dass vorhandene Einsparpotentiale jedes Jahr erneut ermittelt werden müssen bzw. ungenutzt bleiben. Die monetäre Bewertung der Maßnahme kann anhand geeigneter Methoden erfolgen, die Tabelle 3 nach SpaEfV ist lediglich ein Beispiel.

Festzuhalten bleibt, dass kein Unternehmen zu einer Umsetzung von Effizienzmaßnahmen verpflichtet ist. Jedoch muss die Geschäftsführung nachweisen, dass Sie sich über die Ergebnisse der Tabellen 1-3 informiert und auf dieser Grundlage entsprechende Beschlüsse über Termine und Maßnahmen gefasst hat. Der Beschluss sollte zum Nachweis im Audit schriftlich dokumentiert werden.

Die Tabellen 1-3 müssen jährlich aktualisiert und die entsprechenden Hauptverbraucher eines Unternehmens gemessen werden. Ist bis dato noch keine belastbare Messung erfolgt, muss das Unternehmen anhand eines plausiblen und nachvollziehbaren Messkonzepts erläutern, wann und wie der Hauptverbraucher gemessen wird.

Eine entsprechende Anleitung zum Aufbau eines Alternativen Systems nach Anlage 2 (SpaEfV) finden Sie in Schritt 1 bis 6 unseres Leitfadens zum effizienten Energiemanagement. Unser Energieerfassungstool in der Version 2.0 steht allen Kunden der GUTcert im Kundenlogin zur Verfügung.  Mit diesem können die meisten Anforderungen unkompliziert erfüllt und die erfassten Daten gleichzeitig grafisch aufbereitet werden. Nichtkunden können natürlich weiterhin die Version 1 des Tools nutzen.

Inhaltliche Fragen oder Hinweise zu diesem Thema richten Sie bitte an
Herrn Philip Kuhlmann, Tel. +49 30 2332021- 88, philip.kuhlmann@gut-cert.de

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