Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK): Anwendung und Berichterstattung

Ab dem Geschäftsjahr 2017 tritt die EU-Richtlinie zur Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte, Diversität und zur Bekämpfung von Korruption in Kraft.

Die Berichtspflicht betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern indirekt auch kleine und mittlere Unternehmen, die oft keine oder nur wenig Erfahrung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung haben. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat daher ein Schulungskonzept auf den Weg gebracht, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Berichtspflicht zu erfüllen.

Der DNK steckt einen Rahmen ab für die Berichterstattung zu nichtfinanziellen Leistungen und liefert die Grundlage, um der künftigen Berichtspflicht zu entsprechen. Er kann von Organisationen jeder Größe und Rechtsform genutzt werden. Um den Wirkungsradius zu erweitern, wurden Partner für Schulungen qualifiziert. Aktuell gibt es neben der GUTcert weitere 40 Schulungspartner (http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/dnk-schulungen/schulungspartner.html).

Das Seminar der GUTcert Akademie am 16.11.2015 gibt einen Überblick über die Anforderungen der EU-Berichtspflicht und das Handwerkszeug für eine transparente Berichterstattung und macht mit der Vorgehensweise des DNK vertraut.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link

Zu inhaltlichen Fragen wenden sie sich bitte an Frau Susanne Moosmann, +49 30 2002021-82, E-mail: susanne.moosmann@gut-cert.de

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