RSPO-Revision: Wichtige Änderungen ab 1. September 2015

Am 13. August 2015 wurde die Revision der Anforderungen der RSPO-Regeln  (Rules on Market Communications and Claims) zur Marktkommunikation abgeschlossen und tritt am 1. September 2015 in Kraft.

Neben der Überarbeitung des RSPO Lieferkettenstandards im Jahr 2014 wurden nun auch die RSPO Regeln zur Marktkommunikation entsprechend aktualisiert. Allen Mitgliedern wird ein Jahr gewährt, um die neuen Anforderungen umzusetzen, beginnend am 1. September 2015.

Das neue Dokument können Sie hier downloaden.

Die wesentlichen Änderungen:

  1. Logo und Warenzeichennutzung: RSPO Mitglieder können unter Einhaltung der Vorschriften das Warenzeichen (Palmenblatt Logo) nutzen. Das RSPO Firmenlogo (orangefarbene Buchstaben) darf hingegen nicht länger verwendet werden. Die Nutzung dieses Logos ist ab jetzt dem RSPO Sekretariat vorbehalten.
  2. Warenzeichenlizenz: Neuen Mitgliedern wird automatisch eine Lizenz eingeräumt, das RSPO Warenzeichen für Kundenansprüche zu nutzen – unter Einhaltung der Vorschriften und der Bedingung, dass eine RSPO Supply Chain Zertifizierung vorliegt. Bereits registrierte Mitglieder müssen die Warenzeichenlizenz weiterhin separat beantragen. (http://www.rspo.org/trademark/application).
  3. Warenzeichen für Einzelhändler (Retailer): Einzelhändler können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene RSPO Warenzeichenlizenz zur Verbraucherkommunikation erhalten. Laut der neuen Anforderungen des RSPO Lieferkettenstandards können Einzelhändler/ Lieferanten auch ohne eine Zertifizierung RSPO zertifizierte Produkte handeln. Jedoch muss die Nutzung des RSPO Warenzeichens durch eine RSPO akkreditierte Zertifizierungsstelle mithilfe jährlicher Remoteaudits geprüft werden (s. Punkt 6.8 RSPO Rules on Market Communications and Claims).
  4. Teil-Auslobung: Zertifizierte Mitglieder können Verpackungsauslobungen vornehmen, bei denen mindestens 50% des Palmanteils im Produkt einer RSPO-zertifizierten Lieferkette (IP, SG oder MB) entstammen müssen. Der verbleibende Palmanteil muss durch Book & Claim Zertifikate abgedeckt sein.
  5. Negative Aussagen: Mitglieder sollen negative Aussagen (laut Definition) oder Verunglimpfungen in Bezug auf RSPO und seiner Ziele vermeiden.

Die GUTcert führt am 15. Oktober 2015 eine eintägige Schulung zum RSPO Supply Chain Standard durch. Die Teilnehmer erlernen die nötigen Methoden, um die Anforderungen des RSPO Standards systematisch zu erfüllen. Selbstverständlich werden auch die Änderungen der RSPO-Regeln zur Marktkommunikation thematisiert. Unsere Experten zeigen praxisorientierte Lösungswege auf und bieten Handlungshilfen zum Einführen und zur Aufrechterhaltung eines RSPO Systems. Mit den erworbenen Kenntnissen können die anstehenden Tätigkeiten als RSPO Beauftragter gezielt angegangen und erfolgreich bewältigt werden.

Mehr Information und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Inhaltliche Fragen oder Hinweise zu diesem Thema richten Sie bitte an Frau Christine Schweigel, Tel. +49 30 2332021- 73, christine.schweigel@gut-cert.de oder direkt an den RSPO trademark@rspo.org

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