Siebter Erfa zum Energiemanagement

Im Fokus des diesjährigen 7. Erfa zum Energiemanagement der GUTcert standen die Energieaudits nach EDL-G und Verfahrenserleichterungen im Rahmen der SpaEfV

Im Zentrum des Interesses des diesjährigen Erfahrungsaustausches standen die Anforderungen des § 8 Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Daneben wurde die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) und der Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) diskutiert.

Zum Thema Spitzenausgleich veröffentlichte die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) am 16. September 2015 „pünktlich“ zum Erfahrungsaustausch die Verfahrensvereinfachungen für die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen im Rahmen des Alternativen Systems. Frau Doll vom BMWi stellte in ihrem Vortrag über die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) die neue Regelung vor, die eine Verlängerung des Vor-Ort-Prüfungsintervalls für KMU vorsieht. Herr Mehlkopf vom Hauptzollamt Krefeld ging auf die Anforderungen für die Anerkennung der Nachweise in 2015 ein und berichtete über die Erfahrungen der Zollverwaltung im Rahmen des SpaEfV-Verfahrens.

Herr Krakowka, Unterabteilungsleiter des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilte in seinem Vortrag zur Besonderen Ausgleichsregelung seine Beobachtungen aus der Praxis des EEG 2014 mit und ging auf die Neuerungen für 2016 ein, wie z.B. die zukünftig vorgesehene Berechnung der durchschnittlichen Stromkosten: Bemessungsgrundlage soll zukünftig das arithmetische Mittel der Stromverbräuche der letzten drei Jahre sein. Anstelle der tatsächlichen gezahlten Strompreise des Unternehmens werden vom Gesetzgeber festgelegte branchenspezifische durchschnittliche Strompreise verwendet. Die Herren Denk und Radtke von PricewaterhouseCoopers beleuchteten im Anschluss „die andere Seite der Medaille“: Die Rolle des Wirtschaftsprüfers beim Antrag zur BesAR.

Herr Benduhn vom BAFA erläuterte im Themenblock zum Energiedienstleistungsgesetzt (EDL-G) die aktuell gültige Ausgestaltung des § 8 EDL-G und deren Umsetzung durch das BAFA. Es ging um die Anforderungen an Energieaudits, die Voraussetzung für Auditoren und weitere Spezialfälle wie z.B. die Vereinfachungsverfahren für Unternehmen mit vergleichbaren Standorten.

In der anschließenden Diskussion wurde klar ersichtlich, wie groß die Unsicherheit bezüglich der Anforderungen ist. Daher weisen wir an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die GUTcert sowohl für Energieaudits nach EN 16247-1, als auch für die Einführungsphase für zugelassene Managementsysteme Testierungen anbietet, um Ihr Vorgehen abzusichern. Bezüglich des Stichtags am 5. Dezember 2015 wurde Herr Benduhn den Problemen der Teilnehmer konfrontiert, machte jedoch deutlich, dass dieses Datum unverrückbar ist.

Herr Liebheit von Becker Büttner Held (BBH) griff in seinem Vortrag die mit der Stichtagsthematik verbundene Bußgeldandrohung gem. § 12 EDL-G auf. Aus juristischer Sicht ist ein im Rahmen der BAFA-Stichprobenkontrolle erfolgter negativer Prüfungsbescheid nicht mit einer Ordnungswidrigkeit gleichzusetzen. Um dem Tatbestand der Ordnungswidrigkeit zu entsprechen, muss nachweislich vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt werden. Zudem handelt es sich bei § 12 EDL-G um eine „kann“-Vorschrift, die dem BAFA einen weiten Ermessenspielraum einräumt. Herr Liebheit verwies dabei auch auf die explizite Aufforderung des Gesetzgebers an das BAFA, das enge Zeitfenster bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Zum Abschluss der Veranstaltung ging Prof. Dr.-Ing. Lieback unter dem Motto „EnMS ist easy – nicht light!“auf die Erfahrungen der GUTcert aus über 1.200 EnMS-Audits der letzten sechs Jahre ein. Die Erfahrung zeigt, dass ein gelebtes EnMS neben der Optimierung der Energieverbräuche auch einen tiefen Einblick in die eigenen Prozesse gewährt, was auch in anderen Bereichen zu Verbesserungen führen kann.
Die Vorbereitungen für den nächsten Erfahrungsaustausch sehen vor, das erfolgreiche Format inhaltlich weiter auszubauen. Geplant ist ein verstärktes Angebot an Expertenworkshops, um den immer komplexer werdenden gesetzlichen Anforderungen im Bereich EnMS gerecht zu werden.

Save the Date: Der 8. Erfahrungsaustausch zum Energiemanagement findet im kommenden Jahr am 10. und 11. November 2016 statt.

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