Sprachkurse für Flüchtlinge

Die Bundesagentur für Arbeit schafft neue Möglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen zur Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache.


Um die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen zu unterstützen, wird es im Rahmen des „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes“ auch zu einer Neuregelung im SGB III kommen. Demnach können Bildungsträger, die z.B. die AZAV-Trägerzulassung vorweisen, Kurse zur Vermittlung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache anbieten. Eine Maßnahmenzulassung durch eine Fachkundige Stelle ist nicht erforderlich.


Gefördert werden können Ausländerinnen und Ausländer, die „eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) besitzen und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a Asylgesetz stammen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“.


Weitere Informationen zum Verfahren und zu den Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten der BA.

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