Verfahrensvereinfachung für Alternative Systeme nach SpaEfV veröffentlicht

Bei der Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen beim sogenannten Spitzenausgleich können akkreditierte Zertifizierungsstellen ab sofort Verfahrensvereinfachungen anwenden

Am 16.09.2015 hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine lang erwartete Verfahrensvereinfachung für die Alternativen Systeme nach SpaEfV veröffentlicht. Ziel dessen ist, Unternehmen in das System zurückzuführen, die wegen des geringen Unterschieds zwischen Aufwand für Betrieb und Aufrechterhaltung und zu erwartender Steuerrückerstattung ausgestiegen sind. Durch die Vereinfachung können die Kosten der externen Testierung drastisch gekürzt werden.

Unternehmen, die den Spitzensteuerausgleich in Anspruch nehmen wollen, können zukünftig zwischen zwei Verfahren wählen.

Bei dem sogenannten 2-Jahres-Intervall findet das Vor-Ort-Audit im 2-Jahres-Rhythmus statt. Je nach Antragsjahr variiert die Anzahl der zu begehenden Standorte, sodass sichergestellt wird, dass das Unternehmen innerhalb von 5 Jahren mindestens 2mal vollständig geprüft wurde. In den Jahren zwischen den Vor-Ort-Terminen muss eine Dokumentenprüfung absolviert werden. Standorte, die in Summe weniger als 10% vom Gesamtenergieverbrauch ausmachen, dürfen weiterhin von der Nachweisführung ausgeschlossen werden und müssen nicht Vor-Ort begangen werden. Der Nachweis, dass die Standorte unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze von 10% liegen, muss anhand der Tabelle 1 erbracht werden.

Bei dem Stichprobenverfahren wird jährlich ein Vor-Ort-Audit durchgeführt. Nach Ausschluss von Standorten unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze, wie im 2-Jahres-Intervall beschrieben, werden die Standorte für die Vor-Ort-Begehung nach Betrachten der Unternehmensstruktur ausgewählt. Die Unternehmenszentrale wird jährlich besichtigt. Sollten die zusätzlichen Standorte des Unternehmens nach Art, Größe, Anzahl der Mitarbeiter und vorhandenen Prozessen gleichartig sein, muss der Vor-Ort-Termin nur an einer Stichprobenauswahl dieser Standorte stattfinden. Die Stichprobe berechnet sich dabei aus der Wurzel der Anzahl der gleichartigen Standorte, aufgerundet auf die nächsthöhere Zahl.

Welche Variante man als antragsstellendes Unternehmen wählen sollte, kann nicht pauschal beantwortet werden. Je nach Art, Größe und Komplexität des Unternehmens muss die beste Herangehensweise individuell ermittelt werden. Die Spezialisten von der GUTcert helfen Ihnen dabei gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an energie@gut-cert.de. Wir unterbreiten Ihnen ein passgenaues Angebot.

Alle Informationen können Sie auch noch einmal detailliert auf unserer Homepage und dem Produktdatenblatt zum Alternativen System nach SpaEfV nachlesen.
Weiterführende Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Philip Kuhlmann, Tel: 030 2332021 – 88, E-Mail: philip.kuhlmann@gut-cert.de

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