SpaEfV: Verfahrenserleichterung nutzen!

Jetzt schnell die letzte Chance auf den Spitzenausgleich sichern

Seit 2013 müssen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Beantragung des Spitzenausgleichs einen Nachweis über ein Energieeffizienzsystem nach SpaEfV bei dem zuständigen Hauptzollamt mit einreichen. Bisher war dafür ein jährlicher Vor-Ort-Termin nötig. Aufgrund der rückläufigen Zahlen an Energieeffizienzsystemen hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das Verfahren zu vereinfachen und somit die Belastung für KMU zu senken.

Mit der Verfahrenserleichterung vom 16.09.2015 hat der Gesetzgeber attraktive Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in das System geschaffen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich den Spitzenausgleich ab 2016 über ein vereinfachtes Verfahren sichern, sofern der Vor-Ort-Termin noch in 2015 erfolgt ist.

Im Klartext bedeutet das für KMU, dass i.d.R. nur alle 2 Jahre ein Vor-Ort-Termin nötig sein wird. Damit sinken die Kosten der Testierung und der Spitzenausgleich wird wieder attraktiv. Was genau auf Sie zukommt können Sie noch einmal detailliert in unserem Produktdatenblatt nachlesen.  

Sichern Sie sich jetzt einen der letzten Termine im Jahr 2015 zur Testierung des Alternativen Systems nach SpaEfV und nutzen Sie so im nächsten Jahr die Vereinfachung in Form einer Dokumentenprüfung.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an – bis zum 31.12.2015 muss Ihr Vor-Ort-Termin erfolgreich durchgeführt sein.

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an Herrn Philip Kuhlmann, Tel.: +49 30 2332021-88,
E-Mail: philip.kuhlmann@gut-cert.de

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