Herkunftsnachweise: Grünstrom-Markt-Modell gekippt

Herkunftsnachweise könnten größere Bedeutung in neuer Vermarktungsverordnung für Grünstrom bekommen

Nach der Abschaffung des Grünstromprivilegs im EEG 2014 gibt es keine Möglichkeit, EEG-Strom rentabel direkt an Endkunden zu liefern. Die Direktvermarktung von EEG-Strom auf regionaler Ebene könnte aber einerseits zu einer erhöhten Akzeptanz erneuerbarer Energien führen und andererseits einen zusätzlichen Netzausbau reduzieren. Der Bundesrat hat am 16.10.2015 einen Beschluss verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, zeitnah einen Entwurf einer europarechtskonformen Grünstromvermarktungsverordnung vorzulegen.

Eine Initiative von Clean Energy Sourcing, EWS Schönau, Greenpeace Energy, MVV Energie und naturstrom hatte vorher das Grünstrom-Markt-Modell entwickelt, das nun aber offiziell vom BMWi abgelehnt wurde, da es als „europarechtlich problematisch, voraussichtlich nicht kostenneutral, äußerst komplex und ohne relevanten energiewirtschaftlichen Mehrwert“ eingestuft wurde.

Das Grünstrom-Markt-Modell sah vor, dass Kunden direkt von EEG-Anlagen und Stromversorgern ihren Strom beziehen. Motiviert durch eine drohende „Strafgebühr“ hätten Stromversorger durch Lastmanagement und Speichertechnologien die Schwankungen fluktuierender EEG-Anlagen ausgleichen müssen und damit die Integration erneuerbarer Energien in den Markt gefördert.

Grundlage einer neuen Grünstromvermarktung soll ein Modell zur regionalen Stromkennzeichnung für EEG-geförderten Strom sein, um die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien zu erhöhen. Inwiefern sich dieses Modell u.a. auch positiv für Herkunftsnachweise bzw. das Herkunftsnachweisregister auswirken könnte, bleibt noch ungewiss. Der Fokus des angestrebten Vermarktungsmodells liegt jedoch definitiv in der Stromkennzeichnung bzw. den Herkunftsnachweisen von EE-Strom.

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Fragen zum Thema beantworten Ihnen gerne Frau Kirstin Abitz kirstin.abitz@gut-cert.de oder Frau Sarah Zügel sarah.zuegel@gut-cert.de, Tel.: +49 30 2332021 - 65.

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